|
|

|
  |

|
 
20.01.2010
Anklage bezüglich Kapitalerhöhung der PEH sowie Einziehungsantrag gegen Vontobel vom Bezirksgericht Zürich abgewiesen

Das Bezirksgericht Zürich hat heute die Anklage der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen ehemalige Mitarbeiter der Bank Vontobel AG im Zusammenhang mit der
Kapitalerhöhung der Private Equity Holding AG (PEH) im März 2000 vollumfänglich abgewiesen. Aus diesem Grund wurde auch der Einziehungsantrag der Staatsanwaltschaft
gegen die Bank Vontobel AG hinfällig und vollumfänglich abgewiesen. Damit folgte das Bezirksgericht der Auffassung und Argumentation der Bank Vontobel AG sowie
anerkannter Rechtsexperten. Das Gericht stellte fest, dass die Kapitalerhöhung der PEH korrekt abgewickelt worden war.
Die Vontobel-Gruppe geht davon aus, dass wegen des Urteils des Bezirksgerichts Zürich Schadenersatzforderungen bezüglich der Kapitalerhöhung der PEH gegen die Bank
Vontobel AG aussichtslos sind.
Wie bereits früher mitgeteilt, hat die Vontobel-Gruppe in diesem Zusammenhang keine Rückstellungen gebildet.
Kontakte:
Media Relations: Jürg Stähelin
+41 (0)58 283 72 24
Investor Relations: Susanne Borer
+41 (0)58 283 73 29
|
|
|




|