Home
Privatkunden

Institutionelle Kunden

Unabhängige \Vermögensverwalter

Vertriebspartner

Über Vontobel


Unternehmensprofil


Nachhaltigkeit


Investor & Media Relations


Publikationen


Human Resources


Kooperation mit Raiffeisen








Investor & Media Relations


Nachhaltigkeit


Vontobel Fonds Kurse


Stellenangebote








Vontobel E-Banking


Vontobel Derivatives


Vontobel Research


Vontobel Deutschland


Vontobel Österreich


Vontobel USA


Harcourt




HomeSitemapStandorteKontaktImpressum
Suche





News


20.01.2010

Anklage bezüglich Kapitalerhöhung der PEH sowie Einziehungsantrag gegen Vontobel vom Bezirksgericht Zürich abgewiesen



Das Bezirksgericht Zürich hat heute die Anklage der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen ehemalige Mitarbeiter der Bank Vontobel AG im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung der Private Equity Holding AG (PEH) im März 2000 vollumfänglich abgewiesen. Aus diesem Grund wurde auch der Einziehungsantrag der Staatsanwaltschaft gegen die Bank Vontobel AG hinfällig und vollumfänglich abgewiesen. Damit folgte das Bezirksgericht der Auffassung und Argumentation der Bank Vontobel AG sowie anerkannter Rechtsexperten. Das Gericht stellte fest, dass die Kapitalerhöhung der PEH korrekt abgewickelt worden war.

Die Vontobel-Gruppe geht davon aus, dass wegen des Urteils des Bezirksgerichts Zürich Schadenersatzforderungen bezüglich der Kapitalerhöhung der PEH gegen die Bank Vontobel AG aussichtslos sind.

Wie bereits früher mitgeteilt, hat die Vontobel-Gruppe in diesem Zusammenhang keine Rückstellungen gebildet.



Kontakte:
Media Relations:             Jürg Stähelin                    +41 (0)58 283 72 24
Investor Relations:         Susanne Borer                  +41 (0)58 283 73 29

Zurück








Bitte lesen Sie die rechtlichen Hinweise (namentlich die Haftungs- und Zugangsbeschränkungen sowie den Risikohinweis), bevor Sie fortfahren.
© Copyright 2009, Vontobel Holding AG - alle Rechte vorbehalten.
Sonntag, 01.08.2010