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Die seit 1994 im Anlagefondsbereich bestehende Kooperation zwischen der Vontobel-Gruppe und der Raiffeisen Schweiz wurde 2004 erweitert. Im Zug des Ausbaus ihres
Anlagegeschäftes arbeitet die Raiffeisen-Gruppe nun ausschliesslich mit der Vontobel-Gruppe zusammen und bietet an allen ihren Standorten in der Schweiz exklusiv
Anlagedienstleistungen von Vontobel an.
Vontobel führt die Entwicklung und Herstellung der Produkte- und Service-Angebote für die Anlagekunden von Raiffeisen im Bereich Fonds, standardisierte
Vermögensverwaltung und strukturierte Produkte aus. Der Vertrieb und die Kundenbetreuung erfolgen weiterhin durch die Raiffeisenbanken. Vontobel berät und
unterstützt die Vertriebsorganisation von Raiffeisen. Die Raiffeisen-Gruppe hat zudem 2005 den Wertschriftenhandel und die -abwicklung sowie die Aufbewahrung der
Wertschriften an Vontobel ausgelagert. Im Weiteren stellt Vontobel ihre Handelsinfrastruktur auch der Zentralbank der Raiffeisen-Gruppe zur Verfügung. Die Vontobel-Gruppe hat
im Oktober 2006 die Depotverwaltung für alle Raiffeisen-Kunden im Auftrag der Raiffeisen-Gruppe als Dienstleister übernommen.
Zur Untermauerung der langfristig angelegen Partnerschaft hat sich die Raiffeisen-Gruppe mit Vollzug vom 8. Dezember 2004 an der Vontobel Holding AG in Höhe von 12.5%
beteiligt (weitere Angaben zur Beteiligung siehe unter «Corporate Governance» Seite 32 f.). Gleichzeitig wurden die für die Umsetzung der Kooperation
erforderlichen Verträge im Anlagegeschäft und in der Wertschriftenverwaltung unterzeichnet. Die Kooperationsverträge wurden rückwirkend auf den 1. Juli 2004 in
Kraft gesetzt und für eine unbestimmte Dauer, aber mindestens bis zum 30. Juni 2011 abgeschlossen. Die Raiffeisen-Gruppe hält eine Option auf Verlängerung um
weitere fünf Jahre. Eine ordentliche Kündigung kann - unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist von 24 Monaten - erstmals auf den 30. Juni 2011
erfolgen, bzw. bei Ausübung der Verlängerungsoption auf den 30. Juni 2016. Eine ausserordentliche Kündigung auf 24 Monate kann bei Verletzung wesentlicher
Vertragsbestimmungen, bei Auftreten erheblicher Prozess- und Reputationsrisiken, bei Veräusserung wesentlicher Geschäftsteile oder, seitens der Raiffeisen-Gruppe,
aufgrund eines Kontrollwechsels bei der Vontobel-Gruppe ausgesprochen werden. Für diejenigen
Kooperationsbereiche, die das Wertschriftengeschäft bzw. das Outsourcing betreffen, bestehen vertragliche Teilkündigungsklauseln.
Medienmitteilungen:
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