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Vontobel-Gruppe > Investor & Media Relations > Corporate Governance > Kapitalstruktur und Aktionariat


Kapitalstruktur und Aktionariat




Kapitalstruktur
Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 65'000'000 und ist eingeteilt in 65'000'000 auf den Namen lautende, voll einbezahlte Einheitsaktien à CHF 1.

Aktionariatsstruktur Vontobel Holding AG per 30-06-08

Aktionärsstruktur per 30-06-08
1 Exkl. Optionsrechte im Umfang von 0.3% der ausstehenden Aktien

Am 8. Dezember 2004 hat die Raiffeisen-Gruppe eine Beteiligung von 12,5 % an der Vontobel Holding AG erworben.

Die Mehrheit an Stimmen und Kapital liegt bei Familien Vontobel und im Aktionärs-Pool.

Aktionärbindungsvertrag
Zwischen bedeutenden Kapitaleignern (den Poolmitgliedern Dr. Hans Vontobel, Ruth de la Cour-Vontobel, Vontrust AG, weitere Familienaktionäre, Vontobel-Stiftung, Pellegrinus Holding AG, Vontobel Holding AG und dem Pool der Führungskräfte) besteht ein Aktionärbindungsvertrag. Dieser Vertrag umfasst spezifische, im Vertrag definierte Aktien der Vontobel Holding AG. Per 30. Juni 2008 sind 40% der ausgegebenen Aktien im Aktionärbindungsvertrag gebunden. Die übrigen von den Poolmitgliedern gehaltenen Aktien stehen zu deren freier Verfügung.

Die Parteien des Aktionärbindungsvertrags üben ihre Rechte in der Generalversammlung gestützt auf vorangehende Beschlüsse des Pools einheitlich aus.

Der Aktionärbindungsvertrag gilt bis 31. Dezember 2017 und wird automatisch um jeweils drei Jahre verlängert, sofern er nicht gekündigt wird.

Stimmrechtsbeschränkung
Die Statuten enthalten in Art. 4 eine Vinkulierungsbestimmung. Gemäss dieser kann der Verwaltungsrat einen Erwerber von Namenaktien als Vollaktionär ablehnen, wenn
a) die Anzahl der von ihm gehaltenen Namenaktien zehn Prozent der Gesamtzahl der im Handelsregister eingetragenen Namenaktien überschreitet oder
b) der Erwerber auf Verlangen der Gesellschaft nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben hat.

Die Details der Vinkulierungsbestimmung finden Sie in unserem Geschäftsbericht.

Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen
Die Statuten sehen kein "opting-out" oder "opting-up" von der Angebotspflicht gemäss Art. 22 des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) vor.









Generalversammlung


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Bitte lesen Sie die rechtlichen Hinweise (namentlich die Haftungs- und Zugangsbeschränkungen sowie den Risikohinweis), bevor Sie fortfahren. © Copyright 2004-2009, Vontobel Holding AG - alle Rechte vorbehalten. Donnerstag, 08.01.2009