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Private Banking > Spendenstiftung Bank Vontobel


Spendenstiftung Bank Vontobel




Sie wollen mit Ihrem Vermögen Gutes tun. Vontobel Private Banking bietet Ihnen mit der Spendenstiftung eine sinnvolle und attraktive Möglichkeit, Zuwendungen für wohltätige Zwecke Ihrer Wahl zu tätigen, die auch über Ihren Tod hinaus Wirkung haben.


Robert Guthauser, CFP, Leiter Finanzplanung, Recht und Immobilien, Vontobel Private Banking

Robert Guthauser, CFP
Leiter Finanzplanung, Recht und Immobilien, Vontobel Private Banking

+41 (0)58 283 70 47
Kontakt




Spendenstiftung Bank Vontobel:
Damit andere an Ihrem Glück teilhaben können.

Vielen Menschen, die in Wohlstand leben, ist es ein wichtiges Anliegen, Teile ihres Vermögens für gemeinnützige Zwecke einzusetzen.
  • Zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen.
  • Um alten, kranken und behinderten Menschen zu helfen.
  • Zum Wohle anderer, die mit schwierigen Lebensumständen zu kämpfen haben.
  • Aber auch zur Förderung kultureller Ziele, für die der öffentlichen Hand die Mittel fehlen.
Sie möchten etwas Gutes tun, aber selbst im Hintergrund bleiben und sich nicht mit den beträchtlichen Zeitaufwendungen einer eigenen Stiftung belasten. Deshalb entscheiden Sie sich für die Spendenstiftung Bank Vontobel.

Spendenstiftung Bank Vontobel heisst auf diskrete Weise etwas Gutes tun.

  • Die Spendenstiftung Bank Vontobel konzentriert sich auf die Themen Kinder (Schulung und Erziehung), Soziales (Alten- und Behindertenbetreuung), Medizin (Forschung und Behandlungsmethoden) sowie Tier- und Artenschutz.
  • Sie als Spender können bestimmen, in welchen Bereichen Ihre Mittel verwendet werden.
  • Ihre Unterstützung kommt vollständig den Stiftungsprojekten zugute, weil die Kosten für die Geschäftsführung von der Bank Vontobel getragen werden.
  • Sie sparen die Gründungskosten und den administrativen Aufwand für eine eigene Stiftung.
  • Die Spendenstiftung Bank Vontobel fördert nur konkrete Projekte und finanziert keine Tagungen und Symposien.
  • Die Spendenstiftung Bank Vontobel ist steuerbefreit. Zuwendungen (zu Lebzeiten oder testamentarisch) sind in den meisten Kantonen schenkungs- und erbschaftssteuerfrei. Lebzeitige Zuwendungen sind überdies, nach Massgabe der Steuergesetze, bei der Einkommenssteuer des Donators abzugsfähig.
  • Die Spendenstiftung Bank Vontobel ist politisch und konfessionell neutral und untersteht der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht.




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Bitte lesen Sie die rechtlichen Hinweise (namentlich die Haftungs- und Zugangsbeschränkungen sowie den Risikohinweis), bevor Sie fortfahren. © Copyright 2004-2008, Vontobel Holding AG - alle Rechte vorbehalten. Dienstag, 13.05.2008