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Das eigene Haus vererben: Wie lassen sich Streitigkeiten verhindern?

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Publiziert am 21.09.2021 MESZ

Regeln Sie zu Lebzeiten, was mit Ihrer Immobilie geschehen soll

Eine Immobilie ist bei einer Erbschaft schwieriger zu verteilen als Wert­schriften oder Bargeld. Indem Sie selbst bestimmen, wie es mit Ihrer Liegen­schaft weitergeht, können Sie Auseinander­setzungen unter Ihren Erbinnen und Erben verhindern.

  

Wer ein Haus vererben will, kann mit einer Teilungsvorschrift dem Streit unter den Erben vorbeugen


Immobilien-Facts in zehn Sekunden:
Meinungs­verschieden­heiten unter den Erben können die gesamte Nachlass­abwicklung aufhalten. Und im schlimmsten Fall im Zwangs­verkauf der Liegen­schaft enden. © Vontobel

 

Leider ist es so, dass Immobilien im Nach­lass oft zu Diskussionen und Schwierig­keiten führen. Einer der Gründe ist eine Bestimmung im schweizerischen Erbrecht: Denn gesetzlich bilden alle Erbinnen und Erben, die ihr Erbe antreten, eine sogenannte Erben­gemeinschaft.

 

 

Die Herausforderung: Eine Erbengemeinschaft kann nur einstimmig entscheiden

Wenn sich nun eine Immobilie in der Erb­masse befindet, gehört sie allen Mitgliedern der Erben­gemeinschaft zusammen. Entscheidungen rund um diese Immobilie müssen einstimmig gefällt werden.

Im Alltag kommt es leider oft vor, dass unter den Hinter­bliebenen Meinungs­verschieden­heiten entstehen. So kann ein Kind die Immobilie verkaufen wollen, während ein anderes selbst darin wohnen möchte und das dritte die Liegen­schaft am liebsten behalten und vermieten würde. Eine solche Meinungs­verschiedenheit hält die gesamte Nachlass­abwicklung auf. Wenn sich die drei Erben im obigen Beispiel nicht einig werden, kann eine Person alle anderen blockieren. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Gerichts­verfahren und am Ende zum Zwangs­verkauf der Immobilie.

 

 

So verhindern Sie Konflikte

In einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie zu Lebzeiten regeln, was mit Ihrer Immobilie geschehen soll. Der Fach­begriff dafür heisst «Teilungsvorschrift». Darin können Sie Verschiedenes festlegen – hier einige Beispiele:

 

  • Sie legen fest, welche Person die Immobilie erhält und wie sie die anderen Erbinnen und Erben zu kompensieren hat.
  • Sie bestimmen, wie der Preis für die Immobilie zu ermitteln ist.
  • Sie entscheiden, dass die Liegenschaft verkauft wird.

 

Damit können Sie zwar nicht sicher­stellen, dass alle Ihre Hinter­bliebenen sich über Ihren Entscheid freuen. Aber eine klare, bindende Entscheidung Ihrerseits liegt vor, was das Konflikt­risiko mindert.

Teilungsvorschrift, Testament & Co. vorausschauend planen

Bei einer Erbschaft kann viel auf dem Spiel stehen – auch emotional. Wir helfen Ihnen dabei, zu Leb­zeiten alle Angelegen­heiten in Ihrem Sinn zu regeln. Gerne beraten wir Sie individuell und persönlich.

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