Alte Frau mit Tasse in der Hand symolisiert den Erbvorbezug.
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Erbvorbezug ohne Stolpersteine: Schenkung von Bargeld vs. Liegenschaft

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Publiziert am 17.08.2021 MESZ

Was Sie beachten sollten, wenn Sie zu Lebzeiten eine unentgeltliche Zuwendung an Nachkommen planen

 

Schenkung ist nicht gleich Schenkung: Bei einem Erbvorbezug ist nicht nur die Höhe der Schenkung relevant, sondern auch, ob Sie eine Liegenschaft oder Bargeld weitergeben wollen. Denn die zukünftige Wertentwicklung kann für Ihre Erben zur Herausforderung werden, wenn Ungleichheiten später ausgeglichen werden müssen.


Möchten Sie Ihre Kinder oder Enkel zu Lebzeiten finanziell unterstützen? Mit einer Schenkung können Sie Teile Ihres Vermögens bereits heute weitergeben. Dabei ist Ihnen wahrscheinlich wichtig, alle Nachkommen gleich zu behandeln, so dass es später nicht zum Streit kommt.

«Was heute eine Million wert ist, kann morgen zwei wert sein.»

 
Eine gut gemeinte «Gleich­behandlung» wird erb­rechtlich leider oft zum Stolper­stein. Denn die Höhe des Schenkungs­betrags allein ist nicht ausschlag­gebend.

 

 

Ein Zahlenbeispiel:

  • Mutter Sandra schenkt ihrer Tochter Carola eine Liegenschaft mit einem Verkehrs­wert von einer Million. Ihren Sohn David möchte sie gleichstellen: Sie überweist ihm denselben Betrag in bar, den er sogleich investiert.
  • Nach dem Tod der Mutter wird der Erb­vorbezug dem effektiven Erbe angerechnet.
  • Inzwischen ist der Wert der Immobilie gestiegen und beträgt zwei Millionen. Davids Portfolio hat sich eben­falls ansehnlich entwickelt und seinen Wert auf zwei Millionen verdoppelt.

 


Wurden beide Kinder gleich­behandelt? Die rechtlich korrekte Antwort lautet zur Überraschung vieler: Nein.

Erbvorbezug im Vergleich: ob Liegenschaft oder Bargeld macht einen grossen Unterschied bei der Wertentwicklung


Vorsorge-Facts in zehn Sekunden: Erbvorbezüge können ungewollt zu einer Ungleich­behandlung Ihrer Kinder führen. Denn zu welchem Wert wird ein Erb­vor­bezug später an das effektive Erbe angerechnet?

Bei der Immobilie ist der Verkehrs­wert am Todestag der Mutter massgeblich, während beim Geld­betrag der Nominal­wert zählt. Anders ausgedrückt: Bei der Immobilie wird die Wert­enwicklung berück­sichtigt, beim Bargeld nicht. In unserem Beispiel hätte die Tochter also eine Million mehr erhalten als ihr Bruder. Diesen Betrag müsste sie zur Ausgleich­ung bringen.

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