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Trust oder Stiftung? Tipps zur Nachlassplanung

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Publiziert am 01.12.2021 MEZ

Ein Mehrwert bei grösseren Vermögen

Trusts und Stiftungen erweitern Ihre Möglichkeiten in der Nachlassplanung. Sie helfen Ihnen, über die Zukunft Ihres Vermögens zu bestimmen. Das Aufsetzen einer entsprechenden Struktur kann allerdings komplex sein. Erfahren Sie hier, für wen sich diese Lösungen eignen und was in der Schweiz zu beachten ist.


«Lohnt es sich, meinen Nachlass über einen Trust oder eine Stiftung zu regeln?» Diese Frage erreicht uns regelmässig, insbesondere, wenn grösseren Vermögen im Spiel sind. Meist steht in diesem Zusammenhang auch zur Diskussion, alternativ eine Aktiengesellschaft zu gründen. Welcher Weg der vorteilhaftere ist, lässt sich nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantworten. Denn Trusts und Stiftungen bieten einige Vorteile, sind aber eher komplex und erfordern einige Abklärungen.

«Ihre Aktien werden einmal Teil des Nachlasses. Trusts und Stiftungen aber nicht.»

  

  

 

Vermögenswerte verselbstständigen statt vererben

Nehmen wir das Beispiel einer Kapitalgesellschaft: Eine Aktiengesellschaft (AG) gehört ihren Aktionärinnen und Aktionären. Im Gegensatz dazu gehören Trusts und Stiftungen sich selbst. Man spricht deshalb auch von «verselbstständigten» Vermögenswerten. Dies wirkt sich auch im Erbrecht aus: Wenn eine Aktionärin stirbt, sind ihre Aktien Teil des Nachlasses. Bei Trusts und Stiftungen ist dies nicht der Fall.

Es gibt übrigens sowohl gemeinnützige wie auch nicht-gemeinnützige Trusts und Stiftungen. Wir möchten uns hier nur auf Letztere beschränken.

 

 

Ansprüche gegenüber Stiftungen und Trusts

Wer von einem Trust oder einer Stiftung begünstigt wird, hat nur diesem «Vehikel» gegenüber einen Anspruch – und nicht gegenüber dem Gründer oder der Erblasserin. Das ist ähnlich wie bei einem Anspruch, den Sie gegenüber einer Versicherung haben. Dieser Anspruch lässt sich nicht automatisch vererben und ist teilweise an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel das Erreichen eines gewissen Alters.

Oft lassen sich solche Ansprüche auch nicht einklagen. Trusts und Stiftungen können im gesetzlichen Rahmen frei entscheiden, ob, wann und in welcher Höhe Begünstigungen erfolgen.

Eine Stiftung hat im kontinentaleuropäischen Recht Tradition. Es handelt sich dabei um eine eigene juristische Person. Stiftungen sind zweckgebunden, als Gründerin oder Gründer können Sie diesen bestimmen – genauso wie die Begünstigten. Der Stiftungsrat ist daran gebunden.


Im Gegensatz dazu ist ein Trust keine juristische Person, sondern eine Rechtsbeziehung zwischen Settlor (Treuhandgeberin oder -geber), Trustee (Treuhänderin oder Treuhänder) und Beneficiary (Begünstigte). Der Trustee ist Rechtsinhaber. Ein Trust ist ein juristisches Konstrukt aus dem angloamerikanischen Raum. In der Schweiz gibt es dazu (noch) kein Recht – jedoch werden ausländische Trusts anerkannt.

Vorteile von Stiftungen und Trusts

Wer «Trust» oder «Stiftung» hört, denkt oft als Erstes an zwielichtige Steueroptimierungen. Ein weitaus bedeutenderer Vorteil ist aber ihr Einsatz zur massgeschneiderten Nachlassplanung. Denn bei Erbfragen bieten Stiftungen und Trusts die umfassenderen Möglichkeiten, als sie das Schweizer Erbrecht derzeit hergibt: Sie können bis zu einem gewissen Grad frei bestimmen, wer wann wie stark von Ihnen begünstigt wird.

Trusts und Stiftungen lohnen vor allem in folgenden Fällen:

Als Alternative bietet sich allenfalls ein Erbvertrag oder das Testament an.

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