Ein Ehepaar prüft die Aussicht auf eine Immobilie und symbolisiert einen Umzug.
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Umziehen und Steuern sparen: kantonale Grundsätze und Ausnahmen

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Publiziert am 01.04.2022 MESZ

Beim Umzug ist eine gute Planung wichtig – auch finanziell

Planen Sie demnächst einen Umzug? Dann können Sie eventuell bald Steuern sparen – oder mehr bezahlen. Denn schweizweit gibt es beträchtliche Unterschiede bei den Steuersätzen. Erfahren Sie, wie sich diese auswirken können.

 

Was besteuert wird und wie hoch die Steuern sind

Was besteuert wird, ist schweizweit einheitlich. Das Gesetz der Steuerharmonisierung schreibt dies allen Kantonen grundsätzlich verbindlich vor.

Wie hoch die Steuersätze sind, ist hingegen nicht einheitlich. Die sogenannte Tarifautonomie liegt bei Gemeinden und Kantonen. Deshalb sind die Unterschiede zwischen den Steuersätzen teilweise beträchtlich. Zwei Beispiele:

 

  1. Einkommenssteuer
    Hier schwanken die Maximalsteuersätze zwischen 20 Prozent (Kanton Zug) und 45 Prozent (Kanton Genf).
  2. Vermögenssteuer
    Auch beim Vermögen gibt es bedeutende Unterschiede zwischen den Maximalgrenzsteuersätzen: In Nidwalden sind sie mit 0.1 Prozent am tiefsten, in Genf mit 1 Prozent am höchsten.

 

 

Welches Stichdatum gilt bei den Steuern, wenn Sie umziehen?

Ihre Einkommens- und Vermögenssteuer bezahlen Sie rückwirkend im Kanton, in dem Sie am Jahresende wohnen. Als Stich­datum gilt der 31. Dezember. Wenn Sie also am 1. Dezember von Genf nach Zug umziehen, bezahlen Sie Ihre Steuern für das ganze Jahr in Zug. Ein Umzug kann sich also steuerlich lohnen. Dies gilt übrigens das ganze Jahr.

Seit einigen Jahren gilt diese Regel auch innerhalb des Kantons Zürich, zum Beispiel bei einem Umzug von Winterthur nach Meilen.

  

 

Zwei wichtige Ausnahmen

 

Denken Sie an einen Umzug?

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihren Wohnort zu wechseln, lohnt es sich, finanzielle Überlegungen miteinzubeziehen. Dabei helfen wir Ihnen gerne. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu Ihrer Steuerplanung haben.

  

  

Aktuell: Steuerfragen zum Jahresende

Ab Oktober erreichen uns vermehrt Fragen zur Steuerplanung. Aus gutem Grund: Wer steuerliche Optimierungen vornehmen will, muss diese bis zum Jahresende über die Bühne bringen. Unsere Expertinnen und Experten geben Auskunft:

 

 

Steuerberatung im Kontext

Wer sich im Steuer-Dschungel nicht auskennt, tappt schnell in eine Steuer­falle. Denn im direkten Kontakt mit den Steuer­behörden holen nicht alle Steuer­pflichtigen deren «Wissens­vor­sprung» auf. Unsere erfahrenen Steuer­expertinnen und Steuer­experten verhandeln sämtliche Schweizer Steuer­fragen auf gleicher Augen­höhe mit den Behörden und holen, wo nötig, verbindliche Steuerrulings ein.

 

Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um Ihre Steuer­situation mit unseren Experten zu analysieren.

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