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Erbvorbezug ohne Stolpersteine: Schenkung von Bargeld vs. Liegenschaft
Publiziert am 17.08.2021 MESZ
Was Sie beachten sollten, wenn Sie zu Lebzeiten eine unentgeltliche Zuwendung an Nachkommen planen
Schenkung ist nicht gleich Schenkung: Bei einem Erbvorbezug ist nicht nur die Höhe der Schenkung relevant, sondern auch, ob Sie eine Liegenschaft oder Bargeld weitergeben wollen. Denn die zukünftige Wertentwicklung kann für Ihre Erben zur Herausforderung werden, wenn Ungleichheiten später ausgeglichen werden müssen.
Möchten Sie Ihre Kinder oder Enkel zu Lebzeiten finanziell unterstützen? Mit einer Schenkung können Sie Teile Ihres Vermögens bereits heute weitergeben. Dabei ist Ihnen wahrscheinlich wichtig, alle Nachkommen gleich zu behandeln, so dass es später nicht zum Streit kommt.
«Was heute eine Million wert ist, kann morgen zwei wert sein.»
Eine gut gemeinte «Gleichbehandlung» wird erbrechtlich leider oft zum Stolperstein. Denn die Höhe des Schenkungsbetrags allein ist nicht ausschlaggebend.
Ein Zahlenbeispiel:
- Mutter Sandra schenkt ihrer Tochter Carola eine Liegenschaft mit einem Verkehrswert von einer Million. Ihren Sohn David möchte sie gleichstellen: Sie überweist ihm denselben Betrag in bar, den er sogleich investiert.
- Nach dem Tod der Mutter wird der Erbvorbezug dem effektiven Erbe angerechnet.
- Inzwischen ist der Wert der Immobilie gestiegen und beträgt zwei Millionen. Davids Portfolio hat sich ebenfalls ansehnlich entwickelt und seinen Wert auf zwei Millionen verdoppelt.
Wurden beide Kinder gleichbehandelt? Die rechtlich korrekte Antwort lautet zur Überraschung vieler: Nein.

Vorsorge-Facts in zehn Sekunden: Erbvorbezüge können ungewollt zu einer Ungleichbehandlung Ihrer Kinder führen. Denn zu welchem Wert wird ein Erbvorbezug später an das effektive Erbe angerechnet?
Bei der Immobilie ist der Verkehrswert am Todestag der Mutter massgeblich, während beim Geldbetrag der Nominalwert zählt. Anders ausgedrückt: Bei der Immobilie wird die Wertenwicklung berücksichtigt, beim Bargeld nicht. In unserem Beispiel hätte die Tochter also eine Million mehr erhalten als ihr Bruder. Diesen Betrag müsste sie zur Ausgleichung bringen.
Alles geregelt zu haben, gibt ein gutes Gefühl. Je nach Familiensituation und Vermögen gibt es viele Lösungen, um Klarheit für Sie und Ihre Nächsten zu schaffen. Gerne beraten wir Sie dazu:
Im obigen Beispiel könnte es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Geschwistern kommen. Etwa dann, wenn die Tochter ihren Bruder nicht auszahlen kann. Das muss nicht sein.
Gerne helfen wir Ihnen, bei Zuwendungen zu Lebzeiten eine ungewollte Ungleichbehandlung zu verhindern. Am besten bewährt hat sich, dass Sie klare Anordnungen geben und diese schriftlich festhalten.
Wussten Sie übrigens, dass Sie als Kunde bei Vontobel eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner haben? So steht Ihnen für alle Fragen von Finanzen bis zum Nachlass eine Vertrauensperson zur Seite. Gerne beraten wir Sie zu:
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- und allen weiteren Fragen der Nachlassplanung
Publiziert am 17.08.2021 MESZ
ÜBER DIE AUTOREN
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Bettina Rösch
Head Wealth Services