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Individualbesteuerung – So optimieren Sie Ihre Steuerlast

Publiziert am 15.05.2026 MESZ

Nach vielen Jahren kontroverser Diskussionen über die Beseitigung der Heiratsstrafe hat das Schweizer Stimmvolk die Individualbesteuerung angenommen. Unsere Experten zeigen Ihnen etwaige Auswirkungen auf Ihre Steuerlast und Möglichkeiten zur Optimierung.

Wie wird die Steuerlast künftig bemessen?

Sowohl die Einkünfte als auch das Vermögen werden den Ehegatten neu entsprechend ihren zivilrechtlichen Verhältnissen steuerlich zugeordnet. Besitzt beispielsweise nur ein Ehegatte eine Liegenschaft, muss nur dieser sie versteuern. Ein Einkauf in die Pensionskasse kann ebenfalls nur von der Person geltend gemacht werden, die ihn tätigt.  

Folgend konkrete Beispiele, wie sich die Individualbesteuerung auf Sie auswirken könnte: 

Beide Ehegatten sind erwerbstätig. Ehegatte A arbeitet jedoch nur Teilzeit und erzielt entsprechend ein geringeres steuerbares Einkommen. Ehegatte B leistet aus seinem Einkommen Einzahlungen in die Säule 3a von Ehegatte A, doch steuerlich wird der Abzug stets der Person zugerechnet, auf deren Namen das 3a-Konto läuft – unabhängig davon, wer die Einzahlung finanziert.
 
Aufgrund des geringen steuerbaren Einkommens von Ehegatte A wirkt sich der Säule-3a-Abzug jedoch nur geringfügig aus. Aus steuerlicher Sicht kann es daher sinnvoll sein, vorübergehend auf weitere Einzahlungen in die Säule 3a von Ehegatte A zu verzichten. Die dadurch entstehende Beitragslücke könnte später in einem Jahr mit einem höheren steuerbaren Einkommen von Ehegatte A durch einen nachträglichen Einkauf  geschlossen werden.  

Rente oder Kapital

Ehegatte A tritt in den wohlverdienten Ruhestand und bezieht seine Leistungen aus der Pensionskasse teilweise als Rente und teilweise als Kapital. Die Auszahlung der Rente und des Kapitals erfolgt an die versicherte Person, also an Ehegatte A. Sachenrechtlich gehört das Kapital damit grundsätzlich Ehegatte A, auch wenn im Falle einer Scheidung andere Zuteilungsregeln zu beachten wären.

Zur steuerlichen Optimierung könnte Ehegatte A das Kapital hälftig auf ein gemeinsames Konto übertragen. In diesem Fall würden das Vermögen sowie die daraus erzielten Erträge steuerlich je zur Hälfte den beiden Ehepartnern zugerechnet. 

Liegenschaft und Hypothek

Ehegatte A hat eine Liegenschaft geerbt, die sich in seinem Eigentum befindet (Grundbucheintrag). Ehegatte B verfügt über kein eigenes Vermögen. Infolge der Erbschaft nehmen die Ehepartner gemeinsam eine Hypothek auf, für die beide als Solidarschuldner haften. Die Hypothek wird somit beiden Ehegatten je zur Hälfte zugerechnet. Ehegatte A kann die Hälfte der Hypothekarschuld von den Steuern abziehen. Ehegatte B könnte seine Hälfte der Hypothekarschuld ebenfalls steuerlich geltend machen. Da Ehegatte B jedoch über kein weiteres Vermögen verfügt, bleibt der Abzug in diesem Fall steuerlich ohne Wirkung.

Liegenschaft und Nutzniessung

Ehegatte A hat eine Renditeliegenschaft als Erbvorbezug unter Vorbehalt eines lebenslangen Nutzniessungsrechts zugunsten der Mutter erhalten. Das Steuergesetz bestimmt, dass der Nutzniesser sowohl das Vermögen als auch die Erträge versteuert. Für die Zwecke der Einkommens- und Vermögenssteuer wird die Liegenschaft folglich der Mutter zugerechnet. Die auf dem Haus lastende Hypothek lautet auf beide Ehegatten als Solidarschuldner. Bisher wurden die Schuldzinsen von der Mutter bezahlt, sodass sie den Schuldzins- und Schuldabzug steuerlich geltend machen konnte. Mit der Individualbesteuerung richtet sich der Abzug allerdings neu nach dem Schuldvertrag: Das Ehepaar muss die Hypothek (je zur Hälfte) deklarieren. Der Abzug fällt jedoch ins Leere, wenn die Ehegatten über kein weiteres Vermögen verfügen.   

Zur Steueroptimierung könnte die Mutter auf ihr Nutzniessungsrecht verzichten, sodass Ehegatte A das Vermögen versteuern kann. So könnte immerhin Ehegatte A die Hälfte der Hypothek steuerlich geltend machen. Ehegatte B könnte seine Hälfte ebenfalls geltend machen; dieser bleibt jedoch bei fehlendem Eigenvermögen steuerlich wirkungslos. 

Publiziert am 15.05.2026 MESZ

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