Ein älterer Mann und eine ältere Frau sitzen gemeinsam am Schreibtisch und machen sich Gedanken bezüglich ihrer Freizügigkeitsgelder und wie sie ihre Renditen optimieren können.
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Rendite optimieren: Diese Möglichkeiten bietet Ihr Freizügigkeitskonto oder -depot

Publiziert am 01.10.2024 MESZ

Wenn Sie keine Beiträge mehr an Ihre 2. Säule leisten, wird das angesparte Vorsorgeguthaben im Rahmen der gebundenen Vorsorge auf ein Freizügigkeitskonto- oder Depot überwiesen. Dieses Gefäss bietet Ihnen nicht nur zahlreiche Steuervorteile, sondern auch die Möglichkeit, Ihr Geld aktiv anzulegen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Optionen Sie haben.

Wenn Sie beispielsweise aufgrund der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit aus einer Pensionskasse austreten und das in der zweiten Säule angesparte Vorsorgekapital nicht unmittelbar in eine neue Pensionskasse einbringen, können Sie es auf einem Freizügigkeitskonto deponieren. Dort verbleibt das Kapital in der Regel bis zum Erreichen des Pensions- bzw. Referenzalters oder bis zum Antritt einer neuen Stelle. Diese «Freizügigkeitsleistung» dient in erster Linie Ihrer finanziellen Absicherung in einer Übergangsphase, bietet aber auch einige Möglichkeiten zur Optimierung Ihres Vorsorgevermögens.

So werden Freizügigkeitskonten besteuert

Die steuerlichen Vorteile eines Freizügigkeitskontos oder -Depots sind vielfältig. So ist das Kapital bis zum Bezug einkommens- und vermögenssteuerbefreit und kann somit über einen längeren Zeitraum steuerbegünstigt wachsen. Zudem kommt beim Bezug der Gelder eine Kapitalleistungssteuer getrennt vom übrigen Einkommen mit reduziertem Satz zur Anwendung. Ausserdem kann es sinnvoll sein, das Freizügigkeitsguthaben gestaffelt zu beziehen, was die Steuerbelastung weiter reduziert. Die Einzelheiten richten sich nach den kantonalen Steuergesetzen.

 

Anlagemöglichkeiten bei der Freizügigkeit

Freizügigkeitsgelder können entweder auf einem verzinsten Konto deponiert werden oder im Rahmen einer Wertschriftenlösung aktiv oder passiv verwaltet werden, wobei die Wertschriftenlösung immer beliebter wird. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass die Zinssätze bei einer Kontolösung ohne Wertschriften derzeit zwischen 0 Prozent und 0,9 Prozent liegen - Tendenz sinkend. Eine Wertschriftenlösung, beispielsweise mit einer aktiven Vermögensverwaltung, bietet hingegen deutlich bessere Renditechancen.

Der Gradmesser für aktives Management

Eine gut geführte aktive Strategie zielt darauf ab, ihren Referenzindex zu schlagen. Dabei geht es nicht nur darum, in Zeiten steigender Kurse eine höhere Rendite zu erzielen, sondern auch darum, Verluste bei Marktrückgängen zu begrenzen. Eine passive Anlagestrategie, wie sie bei Indexfonds oder ETFs zum Einsatz kommt, kann den zugrunde liegenden Index hingegen nicht schlagen, da sie darauf abzielt, diesen exakt nachzubilden.

Beim Vergleich einer aktiven Strategie mit einem Referenzindex muss berücksichtigt werden, dass der Index keine Kosten enthält. Denn diese Indizes sind gewissermassen ideale Abbilder eines Marktsegments und berücksichtigen keine Transaktions-, Verwaltungs- oder sonstigen Kosten, die in der Realität anfallen. Sowohl bei der passiven als auch bei der aktiven Vermögensverwaltung fallen diese Kosten an, welche die Nettorendite entsprechend schmälern.

 

Gesetzliche Vorgaben bei der Umsetzung

Aus rechtlicher Sicht ist zu beachten, dass der Inhaber eines Freizügigkeitsdepots gemäss der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) weder berechtigt ist, sein Vorsorgevermögen selbst zu verwalten, noch einem Vermögensverwalter Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertschriften oder anderen Anlagevehikeln zu erteilen. Nur die Freizügigkeitsstiftung kann einem Vermögensverwalter einen direkten Auftrag geben.

Das bedeutet, dass der Kunde lediglich den Vermögensverwalter und die Anlagestrategie frei wählen kann. Auf die eingesetzten Instrumente oder auf taktische Über- oder Untergewichtungen bei der Umsetzung der Strategie hat der Kunde keinen Einfluss.

Die Anlagerichtlinien der BVV2 sind grundsätzlich streng. So wird den Vorsorgeeinrichtungen vorgeschrieben, ihre Anlagen angemessen zu diversifizieren und Risiken zu begrenzen. Zudem sind die Einrichtungen verpflichtet, für bestimmte Anlagekategorien wie Aktien, Immobilien und alternative Anlagen eine beschränkte Bandbreite einzuhalten.

 

Ausgestaltung der Anlagelösung nach Ihren Wünschen

Grundsätzlich ist ein Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren und eine breite Diversifikation der Vermögenswerte anzustreben, um den Schwankungen der Finanzmärkte Rechnung zu tragen. Je nach Risikobereitschaft und finanziellen Zielen kann zudem eine mehr oder weniger wachstumsorientierte Anlagestrategie gewählt werden. Eine aggressivere Anlagestrategie kann potenziell höhere Renditen bieten, birgt aber auch ein höheres Risiko.

Anlagelösungen für jedes Bedürfnis

Vontobel stellt für die aktive Vermögensverwaltung von Vorsorgegeldern eine Vielzahl von Lösungen zur Verfügung. Abhängig von der Höhe des Freizügigkeitsguthabens und den Renditeerwartungen der versicherten Person kann eine Strategie mit zwischen 0% und 85% Aktiengewichtung gewählt werden. Zudem besteht – je nach Wunsch – die Möglichkeit, die Strategien individuell auszugestalten: So können Einzeltitel im Bereich der Schweizer Aktien eingesetzt, Portfolios mit oder ohne Alternativanlagen gewählt und Strategien ohne Fremdwährungsrisiko (Swissness Pension) definiert werden. Dies bietet ein hohes Mass an Individualisierung, das durch eine disziplinierte Umsetzung anhand von effizienten Musterportfolios ermöglicht wird.

Bei der Festlegung einer für Sie geeigneten Anlagestrategie kann Ihnen ein auf Vermögensverwaltung spezialisiertes Finanzinstitut behilflich sein. Vontobel kann Sie dabei unterstützen, die Chancen und Risiken der verschiedenen Anlagestrategien zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen: Gerne beraten Sie unsere Expertinnen und Experten in einem persönlichen Gespräch.

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Publiziert am 01.10.2024 MESZ

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