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Risikovorsorge als Unternehmer
Wie Sie Ihr Unternehmen in jeder Lebenslage absichern
Publiziert am 31.01.2025 MEZ
Geschicktes Management und die kontinuierliche Weiterentwicklung eines Unternehmens sind entscheidende Faktoren für den Erfolg. Doch was passiert, wenn Sie als Unternehmer beispielsweise durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit plötzlich nicht mehr handlungsfähig sind? Selbst wenn ein Nachfolger zur Weiterführung der Geschäfte bereits feststeht, kann ein solcher Ausfall das Unternehmen in eine Krise stürzen.
Damit Ihr Unternehmen auch in unvorhergesehenen Situationen handlungsfähig und stabil bleibt, kann es sinnvoll sein, als Unternehmer verschiedene Vorkehrungen zu treffen – sei es die Regelung für eine geeignete Stellvertretung, die Erstellung eines Notfallplans oder eine Nachlassplanung, welche auch die finanzielle Absicherung der Erben berücksichtigt.
Folgende sechs Vorkehrungen können Unternehmer zur Risikovorsorge in Betracht ziehen:
1. Benennung einer stellvertretenden Geschäftsführung mit Handlungsvollmacht
Damit Ihr Unternehmen jederzeit handlungsfähig bleibt, ist eine klar geregelte, stellvertretende Geschäftsführung essenziell. Diese Person sollte nicht nur mit den zentralen Belangen des Unternehmens vertraut, sondern auch mit den notwendigen, rechtlichen Befugnissen ausgestattet sein, um Ihre Aufgaben nahtlos zu übernehmen.
Dafür empfiehlt sich die Erteilung einer Handlungsvollmacht, beispielsweise in Form einer Einzelprokura. Diese ermöglicht es der bevollmächtigten Person, umfassende Rechtshandlungen im Namen des Unternehmens vorzunehmen. Die Prokura kann auf einen oder mehrere Geschäftsbereiche beschränkt werden.
2. Vergabe einer Aktionärs- und Bankvollmacht
Mit einer Aktionärsvollmacht können Sie eine Vertrauensperson dazu ermächtigen, wichtige Aufgaben wie die Teilnahme an der Generalversammlung, die Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern und die Stimmabgabe bei wichtigen Unternehmensentscheidungen wahrzunehmen. Mit einer Weitergeltungsklausel in der Vollmacht kann zudem sichergestellt werden, dass im Falle der Urteilsunfähigkeit bis zur Validierung des Vorsorgeauftrages keine zeitlichen Lücken entstehen. Je nach Statuten können Drittpersonen oder nur andere Aktionäre als Vertretung zugelassen sein.
Mit einer Bankvollmacht befähigen Sie Ihre Stellvertretung zur Abwicklung finanzieller Geschäfte im Namen Ihres Unternehmens. Der Zugriff auf dessen Liquidität ist sinnvoll, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten und flexibel auf finanzielle Herausforderungen zu reagieren.
Zusätzlich kann ein Aktionärsbindungsvertrag sinnvoll sein. Während die Aktionärsvollmacht eine Vertretung festlegt, regelt ein Aktionärsbindungsvertrag die Übertragung Ihrer Aktien für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit oder Tod. Diese Vereinbarung kann unter anderem vorsehen, dass die übrigen Aktionäre ein Kaufrecht auf Ihre Unternehmensanteile haben. Bei dieser Regelung werden Sie oder Ihre Erben durch bereits festgelegte finanzielle Ausgleichszahlungen entschädigt.
3. Errichten eines Vorsorgeauftrags
Der Vorsorgeauftrag kann freiwillig errichtet werden und tritt im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit in Kraft. Damit wird eine von Ihnen bestimmte Person mit Ihrer Vertretung beauftragt und die Bestimmung eines Beistands durch die Behörden vermieden. Neben medizinischen Fragen regelt der Vorsorgeauftrag auch die Verwaltung Ihres Vermögens und ermöglicht die nahtlose Fortführung des Unternehmens. Beispielsweise kann darin, ähnlich der Aktionärsvollmacht, festgehalten werden, wer an der Generalversammlung die Aktionärsrechte des Unternehmers vertritt und über die Wahl oder Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsrates entscheiden kann.
4. Verwaltung des Nachlasses durch einen Willensvollstrecker
Häufig stellt das eigene Unternehmen den grössten Vermögenswert dar. Entsprechend wichtig ist es, zu regeln, was im Falle des Todes mit der Beteiligung geschehen soll.
Beim Ableben einer verheirateten Person ist vorab die güterrechtliche Auseinandersetzung vorzunehmen. Ohne eine anderweitige Regelung gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Diese sieht vor, dass das während der Ehe aufgebaute Vermögen im Todesfall zur Hälfte dem überlebenden Ehegatten zusteht. Je nach Fall betrifft dies auch das Unternehmen.
Gibt es mehr als einen Erben geht der gesamte Nachlass, also das Vermögen einschliesslich des eigenen Unternehmens, auf die Erbengemeinschaft über. Bis zur Erbteilung dauert es in einigen Fällen jedoch Monate oder sogar Jahre. In dieser Zeit kann die operative Handlungsfähigkeit des Unternehmens eingeschränkt sein, da die Erbengemeinschaft nur einstimmig Entscheidungen fällen kann.
Ein Willensvollstrecker kann die Erbteilung gemäss Ihrem Willen vorbereiten und den Nachlass in Ihrem Sinne verwalten. Dies kann beispielsweise auch die Verwaltung der Aktien einschliesslich der Ausübung der Stimmrechte umfassen. So kann sichergestellt werden, dass Ihr Unternehmen nach Ihrem Tod handlungsfähig bleibt.
Das neue Erbrecht, das 2023 in Kraft trat, erleichtert die Nachfolgeplanung, indem es Unternehmern einen grösseren Gestaltungsspielraum gibt. Neu können Erblasser über 50 Prozent des Nachlasses frei verfügen, auch wenn ein Ehegatte und/oder Nachkommen als pflichtteilsberechtigte Erben vorhanden sind.
5. Überprüfung Ihrer Vorsorgeleistungen
Als Unternehmer ist es wichtig, sich Gedanken über die finanziellen Leistungen zu machen, die im Falle einer langfristigen Invalidität durch Krankheit oder Unfall, beansprucht werden können. Ebenso relevant ist die Frage, welche Leistungen Angehörige in Ihrem Todesfall erwarten können.
Daher gilt es zu überprüfen, ob die aktuellen Leistungen der verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen (1., 2. und 3. Säule) tatsächlich Ihren Bedürfnissen entsprechen. Dabei gilt es verschiedene Fragen zu klären: Wurden die Begünstigungen Ihrer Situation entsprechend geregelt? Muss der Lebenspartner aktiv gemeldet werden, um eine Hinterlassenenrente zu erhalten? Sind die reglementarischen Anforderungen erfüllt?
Zusätzlich kann die Einsetzung einer Todesfallversicherung ein geeignetes Instrument sein, um Ihre Angehörigen optimal abzudecken oder Ihrem Geschäftspartner die nötige Liquidität zu verschaffen, um Ihre Anteile am Unternehmen zu übernehmen.
6. Zugangssicherung zu wichtigen Unterlagen und Datenmanagement
Ein weiterer entscheidender Faktor für die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens ist der sichere Zugang zu allen wichtigen Daten, Unterlagen und Passwörtern.
Es empfiehlt sich, regelmässige Backups zu machen und sichere Cloud-Dienste zu nutzen, um alle geschäftskritischen Daten zu speichern. Zudem können Sie beispielsweise einen Passwort-Manager nutzen, um alle Zugangsberechtigungen sicher zu speichern.
Bewahren Sie zudem alle wichtigen Dokumente an einem sicheren und leicht zugänglichen Ort auf. Dies umfasst untere anderem Ihren Vorsorgeauftrag, den Ehe- und Erbvertrag, das Testament, eine Patientenverfügung oder sonstige wichtige Anweisungen und rechtliche Dokumente. Informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen, wie sie diese in dringlichen Fällen finden und verwenden können.
Fazit
Unternehmer können den Fortbestand ihrer Firma durch eine sorgfältige und vorausschauende Planung langfristig sichern. Durch die Bestimmung einer Vertrauensperson für den Vorsorgeauftrag sowie eines Stellvertreters für die Geschäftsführung, der Gewährleistung des Zugangs zu wichtigen Daten und Unterlagen sowie einer optimalen Absicherung der Familie können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen auch in Ihrer Abwesenheit handlungsfähig und stabil bleibt.
Haben Sie Fragen rund um Ihre Riskovorsorge? Gerne unterstützen wir Sie individuell und persönlich. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren Experten.
Publiziert am 31.01.2025 MEZ
ÜBER DIE AUTOREN
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Daniel Schädler
Senior Financial Planner