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Säule 3a: Aktiv verwaltet ist attraktiv vorgesorgt
Publiziert am 10.06.2025 MESZ
Es ist altbekannt: Mit dem Aufbau von Vermögen allein ist es nicht getan, denn im Idealfall sollte dieses vor Inflation geschützt und wenn möglich vermehrt werden. Eine Möglichkeit, dies umzusetzen, ist die Anlage des Kapitals in Wertschriften. Angesichts der oft hohen Kapitalbeträge, die sich im Laufe der Jahre in der Säule 3a ansammeln, liegt es nahe, dieses Prinzip auch bei der Vorsorge anzuwenden.
Warum sich Wertschriftensparen langfristig auszahlt
Was lohnt sich im Hinblick auf eine mögliche Rendite mehr? Eine sicherheitsorientierte Anlage mit einem fixen Kontozins oder eine marktabhängige Wertschriftenanlage?
Ein Rechnungsbeispiel im Rahmen unserer App-basierten Anlagelösung Volt 3a:
Gehen wir von einer Resterwerbstätigkeit von 25 Jahren aus, einem Startkapital in der Säule 3a von CHF 80'000 und einer jährlichen Einzahlung von CHF 7'258.
Gemäss Berechnungsmodell von Volt 3a würde ein 3a-Wertschriftendepot mit der Anlagestrategie "Wachstum" ein erwartetes Endvermögen von ca. CHF 352’000 erreichen. Im Vergleich: Auf dem Sparkonto wäre es im gleichen Zeitraum ca. CHF 264’000.
Die regelmässige Investition des Sparkapitals im Rahmen der persönlichen Anlagestrategie ist also ein entscheidender Erfolgsfaktor beim Vorsorgesparen.
Für Selbständige bietet die Säule 3a besonders attraktive Möglichkeiten. Da sie in der Regel keiner Pensionskasse angeschlossen sind, können sie deutlich höhere Beträge in die gebundene Vorsorge einzahlen – bis zu 20 Prozent ihres Nettoerwerbseinkommens, maximal jedoch den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag von aktuell CHF 36'288. Damit haben Selbständige die Chance, aktiv Vorsorgelücken zu schliessen und gleichzeitig ihre Steuerlast spürbar zu senken. Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer mit schwankendem Einkommen bietet die Säule 3a eine flexible und steuerlich attraktive Möglichkeit, mittels Wertschriftensparen Kapital fürs Alter aufzubauen.
Die vier Vorteile einer Wertschriftenlösung
- Schutz vor Inflation
Die Inflation ist prozentual betrachtet oftmals höher als die entsprechende Kontoverzinsung. Umso wichtiger ist das Erzielen einer höheren Rendite, um das Kapital zu erhalten oder sogar zu vermehren. Dies kann beispielsweise mit einer Investition in Sachwerte wie Aktien erreicht werden. - Langfristig höhere Renditechancen
Bei einer 3a-Lösung mit fixem Zinssatz erhalten Sie oft nur einen niedrigen Zins von deutlich unter einem Prozent. Mit einer ausgewogenen Anlagestrategie kann ein Renditeziel von langfristig rund 3 – 4 Prozent pro Jahr als realistisch betrachtet werden. - Zinseszinseffekt
Investitionen in Wertschriftenanlagen profitieren langfristig vom Zinseszinseffekt, da Erträge laufend reinvestiert werden. Dies optimiert die Anlagerendite fortlaufend. - Persönliche Risikoneigung
Bei einer Wertschriftenanlage wird basierend auf dem persönlichen Risikoappetit eine Anlagestrategie festgelegt. Diese kann von einer risikoarmen Strategie bis hin zur dynamischen Portfolioumsetzung reichen. Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Wahl der für Sie geeigneten Anlageform.
Planungsmöglichkeiten durch zusätzliche Einkäufe
Ergänzend zur AHV (1. Säule) und Pensionskasse (2. Säule) dient die Säule 3a dazu, zusätzlich für das Alter vorzusorgen sowie die Risiken Invalidität und Todesfall abzusichern. In der Regel wird das angesparte Kapital bei der Pensionierung zu einem privilegierten Steuersatz bezogen. Aber die Säule 3a bietet weitere steuerliche Vorteile: Jährliche Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Einzahlung erfolgt in Form einer Konto-/ oder Wertschriftenlösung beziehungsweise als Versicherungslösung in Kombination mit einem Risikoschutz für den Todesfall oder bei Invalidität. Seit Anfang dieses Jahres besteht nun zudem die Möglichkeit, über den Maximalbetrag hinaus nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a vorzunehmen. So können in der Vergangenheit entstandene Beitragslücken geschlossen werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu zusätzlichen 3a-Einkäufen
2026 können Sie das erste Mal rückwirkend für 2025 eine nachträgliche Einzahlung vornehmen, sofern für 2025 eine Beitragslücke besteht. Lücken, die vor 2025 entstanden sind, können nicht geschlossen werden. Die Frist für einen nachträglichen Einkauf beträgt 10 Jahre. Dies bedeutet beispielsweise, dass noch bis zum Jahr 2035 die Möglichkeit besteht, eine nachträgliche Einzahlung für das Jahr 2025 zu tätigen.
Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende können sich mit zusätzlichen Beiträgen einkaufen und vom Einkommen abziehen, wenn sie:
- in den zehn vor dem Einkauf vorangehenden Jahren nicht alle maximal zulässigen Beiträge einbezahlt haben;
- in den Jahren, in welchen nicht der maximale Beitrag einbezahlt wurde, ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wurde;
- im Jahr, in welchem ein Einkauf getätigt werden soll, der maximal zulässige ordentliche Beitrag bereits vollständig einbezahlt wurde;
- und noch keine Altersleistung aus der Säule 3a bezogen haben.
Der maximale jährliche Einkaufsbetrag entspricht dem maximal zulässigen ordentlichen Beitrag in die Säule 3a (für 2025: CHF 7'258). Wenn eine Beitragslücke besteht, kann zusätzlich zum ordentlichen Beitrag maximal ein Betrag in gleicher Höhe eingekauft werden. Dadurch können in einem Jahr bis zu CHF 14'516 in die Säule 3a eingezahlt werden.
Beispiel: In den beiden Jahren 2025 und 2026 werden je CHF 1'000 statt je CHF 7'258 als ordentlicher Beitrag in die Säule 3a einbezahlt. Daraus ergibt sich für die beiden Jahre kumuliert eine Lücke von CHF 12'516. Soll diese Lücke nun im Jahr 2027 durch einen Einkauf geschlossen werden, können CHF 7'258 als ordentlicher Beitrag und CHF 7'258 als Einkauf geleistet und vom Einkommen abgezogen werden. Die verbleibende Lücke von CHF 5’258 verfällt und kann nachfolgend nicht mehr geschlossen werden.
Für die Definition einer optimalen Einkaufsstrategie in die Säule 3a empfehlen wir eine auf die jeweilige Situation angepasste Einkaufsplanung durchzuführen.
Nein, die Einzahlungen können auch bei verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen erfolgen.
Ja, Einkäufe in die berufliche und in die private Vorsorge können im gleichen Jahr getätigt werden.
Nein, nach dem ersten Bezug eines Säule-3a-Kontos in der Regel frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Referenzalters können keine weiteren Einkäufe mehr getätigt werden, auch wenn möglicherweise noch Beitragslücken bestehen.
Daher ist es empfehlenswert, individuell zu prüfen, ob die Bezüge zukünftig weiterhin gestaffelt bezogen werden sollten.
Der Vorsorgenehmer muss den Einkauf schriftlich bei der Vorsorgeeinrichtung beantragen. Die Vorsorgeeinrichtung wird anschliessend verschiedene Informationen und Dokumente einfordern, um den Antrag zu prüfen.
Drei Steuertipps im Rahmen eines 3a-Einkaufs
- Wenn Sie einen Lohn im Ausland beziehen, können Sie unter Umständen keinen oder nur einen Teil der Säule 3a-Beiträge abziehen, da dieser Abzug anteilsmässig dem in- und ausländischen Lohn zugerechnet wird. Da es nun möglich ist, Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich zu schliessen, kann es sinnvoll sein, dies erst zu tun, wenn Sie einen höheren inländischen Lohn beziehen. Der Grund: Steuervorteile.
- Wer einen Einkauf in die Pensionskasse tätigt, darf in der Regel innerhalb der nächsten drei Jahre keinen Kapitalbezug tätigen (gesetzliche Sperrfrist), da der Einkauf sonst steuerlich nicht anerkannt wird und rückwirkend verrechnet wird. In dieser Zeit bietet es sich aus steuerlichen Gründen – neben Investitionen in Immobilien – an, eine allfällige Säule-3a-Lücke zu schliessen. Zu beachten ist, dass nach einem Bezug der Säule 3a infolge Pensionierung kein weiterer Einkauf mehr möglich ist. Deshalb sind gestaffelte Vorsorgebezüge aus der Säule 3a künftig unter Berücksichtigung eines möglichen Einkaufs neu zu beurteilen.
- In einem einkommensschwachen Jahr, beispielsweise als Teilzeit-Erwerbstätiger oder Student, kann es sich lohnen, eine Lücke in der Säule 3a entstehen zu lassen und diese in einem einkommensstärkeren Jahr zu schliessen.
Fazit
Die Säule 3a bietet neben Vorsorge- und Steuervorteilen auch den Vorteil der Geldanlage. Eine Wertschriftenlösung kann langfristig höhere Renditen erzielen und zum Schutz vor Inflation beitragen. Wichtig ist es, eine Anlagestrategie basierend auf der persönlichen Risikoneigung zu wählen und die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Gerne unterstützen Sie unsere Vorsorgeexpertinnen und -experten dabei.
Publiziert am 10.06.2025 MESZ
ÜBER DIE AUTOREN
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Michael Eugster
Senior Financial Planner
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Claude Frosio
Head Tax Consulting