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Hilfe und Anleitungen
Mit den Digital Services von Vontobel können Sie sich ganz bequem auf Ihrem Smartphone, Tablet oder Computer um Ihre Finanzen kümmern.
Brauchen Sie Hilfe? In unseren Videos und Anleitungen erfahren Sie Schritt für Schritt, wie einfach Sie unsere digitalen Lösungen nutzen können.
Vontobel Wealth
Aktivierung und Anmeldung – Videoanleitungen
Sie haben drei verschiedene Möglichkeiten, um Vontobel Wealth zu aktivieren. Klicken Sie jetzt auf das entsprechende Video.
So aktivieren Sie die Vontobel Secure Login App auf Ihrem Smartphone oder Tablet und loggen sich auf Ihrem PC oder Notebook ein.
So loggen Sie sich mit dem Vontobel Secure Token auf Ihrem PC oder Notebook ein.
So aktivieren Sie die Vontobel Wealth App auf ihrem Smartphone oder Tablet und loggen sich in die App ein.
Funktionalitäten
Sicherheit – FAQ
Informationen zu Vontobel Wealth
So erreichen Sie unsere Hotline
Montag bis Freitag, 08.00 bis 18.00 Uhr (MEZ)
- Schweiz: 0800 700 780
- Ausland*: +800 7000 7800
- Ausland (gebührenpflichtig): +41 58 283 66 00
* (Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, China, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Hongkong, Irland, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowenien, Slowakei, Spanien, Südafrika, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, United Kingdom, USA, Zypern)
Vontobel Volt
Aktivierung und Anmeldung
Vontobel Volt: Installationsanleitung für bestehende Vontobel Kunden (PDF)
Informationen zu Vontobel Volt
Vontobel Volt ist auf Deutsch und Englisch verfügbar.
So erreichen Sie unsere Hotline
Montag bis Freitag, 08.00 bis 18.00 Uhr (MEZ)
- Schweiz: +41 58 283 62 55
- Ausland: +800 4673 4673
- volt@vontobel.com
E-Steuerauszug
Möchten Sie auf unzählige Papierseiten und das aufwendige Übertragen der einzelnen Positionen in die Steuererklärung verzichten? Mit dem elektronischen Steuerauszug von Vontobel können Sie mit minimalem Aufwand alles bequem deklarieren, was Sie rund um Ihre Vermögenswerte, Erträge und Schulden in der Steuererklärung angeben müssen.
Informationen zum eSteuerauszug
23 Schweizer Kantone unterstützen bereits den sogenannten eSteuerauszug. Mit einem elektronischen Steuerauszug entfällt das manuelle Übertragen der Totalbeträge in die Steuererklärung. Sie laden nur noch das PDF in Ihre elektronische Steuererklärung hoch. Bei Ihrer Steuerbehörde (siehe weiterführende Links) erfahren Sie, wie dies genau funktioniert. Besonderheiten für den Kanton Zürich können Sie unserem Video entnehmen.
Für weitere Rückfragen dürfen Sie sich gerne an Ihre Kundenberaterin beziehungsweise Ihren Kundenberater wenden.
Die meisten Kantone haben ihr Steuerprogramm auf den eSteuerauszug ausgerichtet. Mit dem papierlosen eSteuerauszug können Sie alle erforderlichen Bankdaten mit ein paar Mausklicks in die Steuererklärung übertragen, diese online bei der Steuerbehörde einreichen oder einfach das PDF an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater weiterleiten.
Der eSteuerauszug ist in elektronischer und physischer Form erhältlich.
Der eSteuerauszug (PDF-Format) kann in die elektronische Steuererklärung beziehungsweise in das Steuerprogramm der Kantone importiert werden. Die Daten aus dem Steuerauszug werden direkt in die elektronische Steuererklärung übertragen.
Das Übertragen der Totalbeträge aus der Zusammenfassung in das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis sowie in das Schuldenverzeichnis der Steuerklärung ist ausreichend. Der physische eSteuerauszug muss jedoch zwingend gemeinsam mit der Steuererklärung eingereicht werden.
Speichern Sie den eSteuerauszug als PDF auf Ihrem Computer und laden Sie dieses Dokument dann direkt in die elektronische Steuererklärung Ihres Kantons hoch. Die Daten aus dem Steuerauszug werden automatisch in die elektronische Steuererklärung übertragen (je nach Kanton müssen kleinere manuelle Anpassungen vorgenommen werden, beachten Sie hierfür den Hinweis im Steuerprogramm). Der Steuererklärung muss KEIN gedrucktes Exemplar des Steuerauszugs beigelegt werden.
Sofern die Steuererklärung NICHT online eingereicht wird, MUSS der eSteuerauszug zwingend auch PHYSISCH mit eingereicht werden.
Wie bisher ist es ausreichend, die Totalbeträge aus der Zusammenfassung in das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis sowie in das Schuldenverzeichnis der Steuerklärung zu übertragen.
Die Barcodes am Ende des eSteuerauszugs dienen der digitalen Verarbeitung der Steuererklärung. Deshalb muss – zusammen mit der Steuererklärung – der komplette eSteuerauszug bei der Steuerbehörde eingereicht werden.
Kontaktieren Sie hierfür Ihre Kundenberaterin beziehungsweise Ihren Kundenberater.
Ja, das ist möglich.
Grundsätzlich können Sie die Steuererklärung online einreichen und den weiteren Steuerauszug der Steuerbehörde per Post zusenden. Vergessen Sie jedoch nicht, dass die Beträge aus dem anderen Steuerauszug manuell in die Steuererklärung übertragen werden müssen. Es besteht aber in den meisten Kantonen mit Online-Steuerprogrammen auch die Möglichkeit, Belege einfach als PDF anzuhängen.
Im Barcode versteckt sich eine Referenznummer, die auf das Hauptkonto (z.B. 1234.001) zeigt. Sofern Sie noch ein Konto mit 1234.002 und ein 1234.003 besitzen und keinen konsolidierten Steuerauszug gewünscht haben, greift die Referenznummer nur einmal. In diesem Fall müssen Sie die Zahlen von den anderen Steuerauszügen manuell ins Steuerprogramm übertragen. Sie können das PDF der eSteuerauszüge jedoch in den meisten Kantonen als Anlage hochladen und diese somit online einreichen.
Sollte das Konto 1234.002 jedoch ein Nutzniessungskonto sein, ist dieses vom Nutzniesser zu versteuern. Der elektronische Upload sollte beim Nutzniesser wiederum möglich sein.
Bei Fehlermeldungen empfehlen wir Ihnen, sich bei der Hotline Ihres Steuerkantons zu melden. Gerade weil einige Kantone den eSteuerauszug neu eingeführt haben, können vereinzelt noch technische Problemen auftreten.