5 Tipps für den Einkauf in die Pensionskasse

Insights, Videos, Vermögen & Vorsorge Aktualisiert am 25.10.2022
Ursprünglich veröffentlicht am 09.06.2020 Lesezeit: 3 Minute(n)

Der folgende Inhalt richtet sich an Privatpersonen mit Steuerdomizil Schweiz.

Freiwillige Einkäufe in die Pensions­kasse gelten als attraktive Option, um Steuern zu sparen. Aber es gibt auch Einschränkungen und Risiken, die man besser vorgängig klären sollte.


Ein freiwilliger Einkauf in die Pensions­kasse (PK) bedeutet, dass man seine 2. Säule mit zusätzlichen Einzahlungen erhöht, um eine sogenannte Beitragslücke zu schliessen.

Eine Beitragslücke kann zum Beispiel nach einer Lohn­erhöhung entstehen: Der neue, höhere Lohn spiegelt sich nicht voll­ständig in der PK wider, denn das tiefere Einkommen aus den Vorjahren fällt im Durchschnitt stärker ins Gewicht. Diese Beitrags­lücke lässt sich zum Glück ausgleichen, sofern die finanziellen Verhältnisse dies erlauben.

Doch wie sinnvoll ist der freiwillige Einkauf, wenn man alle Faktoren berücksichtigt: von den Steuern über die Renditen bis zu den Pensions­kassen­leistungen? Auch kantonale Sonder­regeln sind in diesem Zusammenhang ein wichtiger Faktor.

Soll ich mich in die Pensions­kasse einkaufen?

Dieser Fünf-Punkte-Check hilft Ihnen zu beurteilen, ob ein Einkauf in die Pensionskasse sinnvoll ist:

1. Auswirkungen auf die PK-Leistungen

Wirkt sich der einbezahlte Betrag auch positiv auf Ihre Pensions­kassen­leistungen aus? Wichtig ist hier, dass Ihre Sparziele und Risiko­überlegungen von der gewählten Vorsorge­lösung nicht untergraben werden.

Was geschieht mit dem freiwillig einbezahlten PK-Betrag, wenn Sie versterben oder Versicherungs­leistungen beanspruchen müssen, zum Beispiel aufgrund einer Invalidität? Berücksichtigt Ihre Pensions­kasse den zusätzlich ein­bezahlten Betrag oder erbringt sie ihre Leistungen nur auf Basis des versicherten Lohns?

2. Schutz vor Sanierungsmassnahmen

Wie steht es um den Deckungsgrad Ihrer Pensionskasse? Liegt dieser deutlich unter 100 Prozent, so könnte eine Sanierung erforderlich werden. Diese Kosten hätten insbesondere berufs­tätige Versicherte zu tragen; bei ihnen wird dann zum Beispiel der Umwandlungs­satz, die Verzinsung oder auch beides reduziert.

3. Rendite nach Steuern

Der freiwillige Einkauf in die Pensions­kasse kann eine rentable Geldanlage sein. An erster Stelle werden oft die steuerlichen Vorteile genannt. Aber grade bei den Steuer­vorteilen existieren je nach Kanton grosse Unterschiede. Um auf kantonale Regelungen einzugehen, lohnt sich zum Beispiel ein individueller Einzahlungs­plan, der den Einkauf gestaffelt angeht (siehe Tipp 5).

So oder so ist es wichtig, die Rendite nach Steuern gemeinsam mit einer Expertin oder einem Experten vorausschauend zu berechnen.

4. Sperrfrist für Kapitalbezug

Wer freiwillige Einzahlungen in die 2. Säule leistet, kann frühestens drei Jahre nach dem Einkauf wieder ohne Einschränkungen auf das einbezahlte Geld zugreifen. Ansonsten wären die eingesparten Steuern nachzuzahlen. Das wird zum Beispiel dann relevant, wenn Sie Pensionskassen-Kapital für einen Hauskauf beziehen möchten. Zwar existieren Ausnahmen zu dieser Regelung, diese müssen aber von Fall zu Fall geprüft werden.

5. Gestaffelter PK-Einkauf

Dieser Punkt ist besonders wichtig für Personen, die grössere finanzielle Möglichkeiten haben: Es macht nicht immer Sinn, den maximalen Einkauf in einem Mal zu tätigen. Je nach Kanton lohnt es sich, gestaffelt einzuzahlen. So können Sie die Steuervorteile weiter optimieren. Ein individueller Einzahlungsplan ist in diesem Fall ein bewährtes Hilfsmittel.

 

  

Wann ist beim Einkauf Vorsicht geboten?

Der Hauskauf, ein Umzug, eine Scheidung: Gewisse Entscheidungen im Leben schlagen auch in der Altersvorsorge ein neues Kapitel auf. Damit der Einkauf in die Pensionskasse nicht mit anderen Zielen in Konflikt gerät, sollten Sie in diesen vier Situationen möglichst vorausplanen:

  • Vorbezug für Wohneigentum

    Die Pensionskasse ist eine beliebte Stütze, um den Traum vom Eigenheim zu finanzieren. Doch die wenigsten wissen, dass ein PK-Vorbezug vollständig zurück­bezahlt werden muss, bevor sie freiwillige Einkäufe in die 2. Säule wieder vom steuerbaren Einkommen abziehen können.

    Verpfändungen sind davon nicht betroffen.

    Gut zu wissen: Sobald Sie den Vorbezug für Wohn­eigentum zurückzahlen, erhalten Sie auch die Kapital­auszahlungs­steuern rückerstattet, die Sie beim Bezug entrichten mussten. Planen Sie aber unbedingt die gesetzlichen Fristen ein, die zwingend berücksichtigt werden müssen.

  • Aus dem Ausland zugezogen

    Sie sind aus dem Ausland zugezogen und waren noch nie einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen? Dann darf Ihre jährliche Einkaufssumme in den ersten fünf Jahren nicht höher als 20 Prozent des versicherten Lohnes betragen.

  • Nach einer Scheidung

    Scheidungen führen häufig dazu, dass die Ehe­partner ihre Pensions­kasse(n) untereinander aufteilen beziehungs­weise sich gegenseitig auszahlen. Das wirkt sich auch auf einen späteren Einkauf in die Pensionskasse aus.

    Bevor ordentliche Einkäufe getätigt werden können, muss zuerst die entstandene Lücke aufgefüllt werden.

    Ein interessanter Unterschied zum ordentlichen PK-Einkauf liegt aber in der Sperrfrist: Normalerweise müssen Sie nach einem Einkauf drei Jahre warten, bevor Sie Ihr Vorsorge­guthaben wieder als Kapital beziehen dürfen. Ansonsten verlieren Sie rück­wirkend den Steuervorteil des Einkaufs.

    Einkäufe in die Scheidungslücke sind von dieser Sperrfrist ausgenommen.

  • Frühzeitige Pensionierung

    Wer sich die Pensionskasse einkauft, profitiert von Steuer­vorteilen und kann unter Umständen die Progression brechen. Das gilt auch für Einkäufe, mit denen Sie Ihre Früh­pensionierung finanzieren.

    Haben Sie Ihr Einkaufs­potenzial für die ordentliche Pensionierung im Alter von 64 beziehungs­weise 65 Jahren bereits ausgeschöpft? Weitere Einkäufe sind trotzdem möglich, wenn Sie mit den zusätzlichen Beiträgen Ihre früh­zeitige Pensionierung vorbereiten.

    Wichtig: Die Pensionierung muss dann im geplanten Alter erfolgen, ansonsten riskieren Sie schlimmstenfalls Leistungs­kürzungen. Nehmen Sie am besten mit der Pensions­kasse oder Ihrem Finanzberater Kontakt auf, um die Details zu klären.

 

  

 

  

GUT ZU WISSEN

Wie gross ist mein maximales Einkaufspotenzial?

Nicht in allen Fällen sind die Angaben auf dem Vorsorge­ausweis Ihrer Pensions­kasse verbindlich. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie bereits Vorsorge­gut­haben in anderen Gefässen angespart haben: sei es in Frei­zügigkeits­stiftungen, in der Basis­vorsorge oder in der grossen Säule 3a. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Situations gesamtheitlich zu optimieren.

Steuerersparnis 2022 – Schweizer Städte im Vergleich

Das Beispiel unten zeigt, wie viel Steuern Sie sparen können, wenn Sie sich mit CHF 50’000 in die 2. Säule einkaufen.

2022 ZÜRICH BERN BASEL ST. GALLEN
LAUSANNE

Erwerbs­einkommen

200’000

Einkauf 2. Säule

50’000
bis 31.12.2022

Steuer­bares Ein­kommen

150’000

Steuer­belastung ohne PK-Einkauf

 43’946

 56’856

 59’040

 51’671

 48’537

Steuer­ersparnis mit PK-Einkauf

 17’452

 20’261

 18’245

 19’320

 18’230

Steuer­belastung mit PK-Einkauf

 26’484

 36’595

 40’795

 32’351

 30’307

Beträge in CHF. Berechnungsbasis für den Einkauf in die Pensions­kasse: verheiratetes Ehepaar mit zwei Kindern, römisch-katholisch, keine Berücksichtigung des Vermögens. Die pro Stadt berechnete Steuer beziehungsweise Steuerersparnis enthält alle Steuerarten (Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern).

  

  

  

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