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Brauchen Ehepaare einen Vorsorgeauftrag?
Publiziert am 08.03.2024 MEZ
Damit Sie im Ernstfall wichtige Entscheidungen fällen können, ohne die KESB einbeziehen zu müssen
Viele Ehepaare gehen davon aus, dass sie sich in privaten Angelegenheiten gegenseitig vertreten können. Das ist korrekt, solange sie rund um Alltagsgeschäfte entscheiden. Wenn aber die Partnerin oder der Partner nicht mehr urteilsfähig ist, sind wichtige Entscheidungen vom Vertretungsrecht ausgenommen. In diesem Fall kann ein Vorsorgeauftrag einiges erleichtern.
Mit der Eheschliessung stellen Sie viele rechtsverbindlichen Geschäfte auf eine gemeinsame Basis – gerade in der Vorsorge. Doch nicht immer können Sie auch alleine entscheiden, was Sie normalerweise als Ehepaar gemeinsam beschliessen.
- Ist Ihr Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr urteilsfähig?
Dann können Sie ihn prinzipiell vertreten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch:
«Das Vertretungsrecht für Ehepaare bezieht sich nur auf alltägliche Geschäfte.»
Zu den alltäglichen Geschäften gehören zum Beispiel das Bezahlen der Miete, anderer üblicher Rechnungen oder die Reparatur am gemeinsamen Fahrzeug. Das Vertretungsrecht gilt nicht für Geschäfte von grösserer Tragweite. Für solche Geschäfte gibt Ihnen ein Vorsorgeauftrag mehr Handlungsspielraum.

Drei Gründe für den Vorsorgeauftrag: Bei diesen Geschäften grosser Tragweite können Sie Ihren Partner nicht vertreten, sollte er urteilsunfähig sein. © Vontobel
Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?
Angenommen, ein Ehepartner ist nicht mehr urteilsfähig und seine Partnerin möchte das gemeinsame Haus verkaufen. Wenn Sie keinen Vorsorgeauftrag haben, müssen Sie zwingend die Zustimmung der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden) einholen. Sonst ist das Geschäft nicht rechtsverbindlich.
Diese Regel gilt, auch wenn Sie schon lange verheiratet sind. Falls Sie den Einbezug der KESB verhindern möchten, empfiehlt sich ein Vorsorgeauftrag.
Rechtsgeschäfte, die nur mit Vorsorgeauftrag möglich wären
Von der Einkommensverwaltung bis zum Verkauf von Vermögenswerten können Sie sich das Recht erteilen lassen, für die andere Person zu handeln. Dies ist zum Beispiel wichtig, wenn Sie einen wertsteigernden Umbau am Haus vornehmen oder das gemeinsame Wertschriftendepot neu ausrichten möchten.
Verändert sich Ihr Leben, verändert sich Ihre Vorsorge
Ob Eheschliessung, Kinder oder eine berufliche Neuausrichtung: Bei grösseren Veränderungen im Leben lohnt es sich, wenn Sie Ihre Vorsorgesituation überprüfen und allenfalls anpassen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, rechtzeitig die nötigen Schritte einzuleiten.
Sie dürfen im Namen der anderen Person Verträge abschliessen und kündigen oder sie gegenüber Amtsstellen, Gerichten und Versicherungen vertreten.
Mit einem Vorsorgeauftrag erhalten Sie das Recht, pflegerischen oder medizinischen Massnahmen zuzustimmen. Letzteres können Sie auch in einer Patientenverfügung regeln.
Wie setze ich einen Vorsorgeauftrag auf?
Wie viele Rechte Sie einander einräumen, ist individuell. Sie können etwa festlegen, dass Sie im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit Ihre Ehegattin, Ihren Ehegatten oder eine andere Person beauftragen, Sie in sämtlichen Belangen umfassend zu vertreten. Damit kann diese Person alle Entscheidungen für Sie treffen.
Zum Formalen: Ein Vorsorgeauftrag muss von Hand geschrieben sein sowie Datum und Unterschrift aufweisen. Alternativ können Sie ihn auch notariell beurkunden lassen.
Publiziert am 08.03.2024 MEZ
ÜBER DIE AUTOREN
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Bettina Rösch
Head Wealth Services