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Mehr Lohn oder Dividende? Was sich für Unternehmer lohnt
Publiziert am 14.03.2024 MEZ
Verhältnis Lohn Dividende – ein Steuervergleich für die Schweiz
Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Wahl: Sie können sich den Unternehmensgewinn über Dividenden auszahlen – oder sich eine Lohnerhöhung gewähren. Doch wo liegt das ideale Verhältnis von Lohn und Dividende? Erfahren Sie, was die steuerlichen Folgen beider Optionen sind und welche in einem Beispiel sinnvoller ist.
Wer mit seinem Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, möchte sich diesen am Jahresende vielleicht ganz oder teilweise auszahlen. Dazu stehen prinzipiell zwei Wege offen: mehr Lohn oder Dividende. Beide haben ihre Vor- und Nachteile.
«Ob Lohn oder Dividende – die Entscheidung betrifft nicht nur Ihr Unternehmen, sondern kann auch Ihre Nachlassplanung tangieren.»
Gewinn als Dividende
Auf den ersten Blick scheint dies die interessantere Möglichkeit zu sein. Wenn Sie sich eine Dividende ausschütten, statt den Lohn zu erhöhen, halten Sie auch die Lohnnebenkosten tief. Doch dabei nehmen Sie zwei zentrale Nachteile in Kauf:
- Ihr Unternehmensgewinn wird quasi doppelt besteuert. Einmal auf Stufe Gesellschaft als Gewinn, ein zweites Mal bei der Ausschüttung als Dividende. Die gute Nachricht: Mit der letzten Unternehmenssteuerreform wurden diese Gewinnsteuersätze zum Teil drastisch gesenkt. Auf Stufe Aktionär wird Ihre Dividende von so genannt «qualifizierten Beteiligungen» privilegiert besteuert.
- Eine Dividende führt sehr wahrscheinlich zu leicht höheren Vermögenssteuern, weil Ihr Unternehmen einen höheren Gewinn und dadurch einen höheren Ertragswert ausweist.
Grundsätzlich ist wichtig: Sie sollten aufpassen, dass Ihr Lohn nicht zu tief ausfällt. Wenn das durchschnittliche Jahressalär von CHF 88’2001 unterschritten wird, erhalten Sie später nicht die maximale AHV-Rente. Insgesamt geniessen Gesellschaften aber einen «erheblichen Ermessensspielraum», wie sie Lohn und Dividende bestimmen – solange kein «offensichtliches Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Lohn bzw. zwischen eingesetztem Vermögen und Dividende besteht».2
1 Stand 2024
2 Siehe Bundesgerichtsentscheid BGE 9C_669/2011 vom 25. Oktober 2012
HABEN SIE GEWUSST?
Steuerfreie Dividenden aus der KER
Dividenden von Aktien sind in der Schweiz grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte – ganz im Gegensatz zum Kapitalgewinn, den Sie in der Regel steuerfrei verbuchen können (Wie erhebt die Schweiz Steuern auf Dividenden?). Ein Beispiel: Schüttet eine Aktie 30 Franken Dividende aus, so ist diese Dividendenrendite steuerlich anders zu behandeln, als wenn Sie dieselbe Aktie 30 Franken teurer verkaufen können, also einen Kapitalgewinn erzielen. Die Ausnahme zu diesem Grundsatz heisst Kapitaleinlagereserve (KER).
- Gewöhnlich finanzieren Unternehmen ihre Dividenden aus den Gewinnreserven. Privatanleger müssen die Dividende als Einkommen versteuern.3
- Verfügt ein Unternehmen über Kapitaleinlagereserven (KER), dann darf es auch diese Reserven für Dividendenzahlungen nutzen.4 Als Unternehmer haben Sie hierbei eine grosse Gestaltungsfreiheit, solange Ihr Unternehmen nicht an der Börse als Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft kotiert ist.
- Für börsenkotierte Kapitalgesellschaften und Genossenschaften wurde der Betrag im Jahr 2020 gegen oben begrenzt: Dividenden aus der Kapitaleinlagereserve dürfen nicht höher sein als Dividenden aus der Gewinnreserve.
3 Eine Besonderheit gilt bei sogenannt qualifizierten Beteiligungen, also Beteiligungen, die mit mindestens zehn Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehalten werden. Dividenden solcher Beteiligungen werden in allen Kantonen und beim Bund privilegiert besteuert. Quelle: Abschnitt 4, Artikel 20 im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer.
4 Nicht jedes Unternehmen, das Gewinn erwirtschaftet, schüttet automatisch auch eine Dividende aus. Denn die Geschäftsleitung entscheidet, ob und wie hoch eine Dividende angesetzt wird – oder ob der Gewinn reinvestiert werden soll. Genauso liegt es im Ermessen der Geschäftsleitung, die Art der Dividende zu bestimmen.
Mehr Lohn für Sie
Wenn Sie sich mehr Lohn auszahlen, steigt die Steuerlast für Sie als Privatperson, da Sie ja mehr verdienen. Doch dafür gibt es mehrere Vorteile gleichzeitig:
- Der Gewinn Ihrer Firma sinkt im Umfang wie Ihr Lohn steigt. Damit fallen die Steuern auf Unternehmensstufe geringer aus.
- Ein höherer Lohn erhöht oft das Einkaufspotenzial in der Pensionskasse. Somit können Sie zusätzliche Einkäufe tätigen. Diese lassen sich bei den Steuern vom Einkommen abziehen und nach einer Sperrfrist von drei Jahren als Kapital beziehen. Dieser Kapitalbezug ist in allen Kantonen steuerlich privilegiert.
Zum Vergleich: Was ist nun besser?
Welche Möglichkeit die bessere ist, hängt stark vom Einzelfall ab – und auch von Ihren Vorlieben beziehungsweise der Lebensphase, in der Sie stehen.
Angenommen, eine AG oder GmbH macht einen Vorsteuergewinn von CHF 200’000.
- Variante Dividende: Nach Abzug aller Steuern auf Stufe Gesellschaft und Aktionär bleibt Ihnen von den Dividenden ein Nettobetrag von rund CHF 150’000.
- Variante Lohnerhöhung: Wer sich für mehr Lohn entscheidet, dem verbleibt nach allen Steueroptimierungen mit Pensionskassen-Einkauf ein Betrag von rund CHF 160’000. Diese Variante wäre also die bessere.
Berechnung für das Jahr 2024 zum Verheiratetentarif (beide evangelisch-reformiert), steuerpflichtig in Winterthur (ZH)
Variante Dividende |
Betrag in CHF |
Bemerkung |
Gewinn vor Steuern | 200’000 | |
Gewinnsteuern | –36’000 | 18% |
Dividende * | 164’000 | |
Teilbesteuerung Dividende | –11’500 | 7% |
zusätzl. Vermögenssteuer ** | –2’400 | |
Dividende netto nach Steuern | 150’100 |
Variante Lohn |
Betrag in CHF |
Bemerkung |
Gewinn vor Lohnzahlung | 200’000 | |
Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber | –10’200 | 6% vom Bruttolohn |
Wertschwankungsreserven *** | –3’000 | |
PK-Beiträge Arbeitgeber | –17’000 | 10% vom Bruttolohn |
Bruttolohn | 169’800 | |
Sozialversicherungsbeiträge Arbeitnehmer | –10’200 | 6% vom Bruttolohn |
PK-Beiträge Arbeitnehmer | –17’000 | 10% vom Bruttolohn |
Nettolohn | 142’600 | |
freiwillige PK-Einkäufe | –50’000 | |
steuerbarer Nettolohn | 92’600 | |
Einkommenssteuern | –11’800 | 13% |
Nettolohn nach Steuern und PK-Einkauf | 80’800 | |
PK-Guthaben | 87’000 | |
Kapitalbezugssteuern ZH (1 Mio.) | –7’800 | 9% |
Netto nach Steuern inkl. PK-Guthaben | 160’000 |
* AHV: Anspruch auf die maximale Rente hat man nur, wenn der durchschnittliche versicherte Jahreslohn CHF 88’200 oder mehr beträgt.
** Kapitalisierung mit 9.5 Prozent, Praktikermethode: (2 × Ertragswert + 1 × Substanzwert) ÷ 3
*** Bezahlt durch den Arbeitgeber, freiwillig
Fragen Sie sich, wie Sie in Ihrem Unternehmen und als Privatperson Ihre Steuern optimieren können? Dies ist eine sehr umfassende Frage, die auch mit Themen wie der Nachlassplanung zusammenhängen kann. Es lohnt sich also, wenn Sie Ihre individuelle Situation genau prüfen lassen. Nicht zuletzt deswegen, damit der Gewinn nicht ungerechtfertigt als Gewinnvortrag im Unternehmen bleibt. Denn so kann er vor der Pensionierung Ihre Nachfolgeplanung unnötig erschweren.
Gerne beraten wir Sie dazu unverbindlich – melden Sie sich bei uns.
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Publiziert am 14.03.2024 MEZ
ÜBER DIE AUTOREN
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Claude Frosio
Head Tax Consulting