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Steuern in der Schweiz - Was es für Unternehmer aus dem Ausland zu beachten gilt
Publiziert am 26.09.2024 MESZ
Im Vergleich zu einigen anderen europäischen Ländern, wie Deutschland, hat die Schweiz Unternehmern steuerlich viel zu bieten – so beträgt die Gewinnsteuer in einigen Gemeinden nur 12 Prozent.
In internationalen Rankings zur Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen belegt die Schweiz regelmäßig Spitzenplätze. Der Grund dafür ist eine attraktive Kombination aus politischer Stabilität, Zugang zu internationalen Märkten, hochwertiger Infrastruktur und - je nach Kanton – ein vorteilhaftes Steuerumfeld.
Sollten Sie sich mit einem möglichen Umzug in die Schweiz befassen, verschaffen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Themen, die es für Unternehmer bezüglich den Schweizer Steuern zu beachten gilt.
So werden Unternehmen besteuert
Nach der letzten Reform sind die Unternehmenssteuersätze in der Schweiz zum Teil drastisch gesunken. In rund drei Viertel aller Kantone werden Unternehmensgewinne mit weniger als 15 Prozent besteuert. Von der OECD-Ergänzungssteuer (Mindeststeuer von 15 Prozent) sind ab dem 1. Januar 2024 nur große Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von mehr als EUR 750 Millionen betroffen. Alle anderen Unternehmen profitieren weiterhin von den niedrigen Steuersätzen, die teilweise unter der OECD-Mindeststeuer liegen.
Das allgemein günstige Steuerumfeld gilt auch für natürliche Personen, wobei unter den Kantonen ein intensiver Steuerwettbewerb herrscht. Dieser zwingt die Kantone zu einem haushälterischen Umgang mit den Steuergeldern. Es gibt Kantone, in denen das Einkommen zu maximal 20 Prozent und das Vermögen zu 0,1 Prozent besteuert werden. Dividendenerträge aus qualifizierten Beteiligungen über 10 Prozent werden in der ganzen Schweiz nur teilbesteuert.
Eine Kapitalgesellschaft im günstigen Kanton Schwyz (Beispiel Gemeinde Wollerau) unterliegt einer Gewinnsteuer von 12 Prozent. Die Dividendenausschüttung an Aktionäre mit gleichem Domizil (ledig, konfessionslos) wird privilegiert zu 12,5 Prozent besteuert. Insgesamt ergibt sich damit eine Gesamtsteuerbelastung (Kapitalgesellschaft und Gesellschafter) von 24.5 Prozent. Die Vermögenssteuer ist hier nicht berücksichtigt. Zum Vergleich: Im Kanton Zürich ist mit einer Gesamtsteuerbelastung von rund 37 Prozent zu rechnen.
Pensionskasse: Ein zweites Standbein
Als Unternehmer, der in seiner eigenen Firma angestellt ist, sind Sie in der Schweiz zum Abschluss einer beruflichen Vorsorge (auch 2. Säule oder Pensionskasse genannt) verpflichtet, welche hierzulande eine große Bedeutung hat. Das Sparen für das Alter wird dadurch gefördert und ist auch steuerlich attraktiv. Denn solange sich das Vorsorgevermögen im Vorsorgekreislauf befindet, unterliegt es weder der Vermögensteuer noch der Einkommensteuer. Im Alter kann das Vorsorgevermögen schließlich zu einem privilegierten Steuersatz in Kapitalform bezogen werden.
Über das gesetzliche Minimum hinaus darf zusätzlich bis zu einem gewissen Umfang und ebenfalls steuerprivilegiert in die Pensionskasse einbezahlt werden. Diese Optimierung der Vorsorge bietet sich besonders bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) an. Nicht zuletzt deshalb, weil der Geschäftsinhaber und Mehrheitsaktionär die Höhe des versicherten Lohns weitgehend selbst bestimmen kann und damit auch die zu leistenden Sparbeiträge.
Mit einem starken zweiten Standbein in Form einer gut gefüllten Pensionskasse kann das Klumpenrisiko des Unternehmers (eigene Firma) zudem weiter reduziert werden. Darüber hinaus ist es möglich, die Steuerbelastung mit einem passenden Verhältnis zwischen Lohn und Dividende zu optimieren.
Nachlassplanung: Vorteile bei Schenkungs- und Erbschaftssteuern
Ein Zuzug in die Schweiz kann sich auch im Hinblick auf eine künftige Erbschaft lohnen. Ehepartner sind in der ganzen Schweiz von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Auch direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen (mit Ausnahme der Kantone Waadtland, Neuenburg und Appenzell Innerrhoden) von dieser Steuer befreit. In Bezug auf die deutsche Schenkungs- und Erbschaftssteuer ist jedoch Vorsicht geboten. Die umfassende Beratung durch einen deutschen Steuerberater oder Rechtsanwalt ist diesbezüglich dringend empfohlen.
Gibt es auch Schattenseiten?
Auch in der Schweiz gibt es steuerlich eher unattraktive Kantone. Diese befinden sich primär in der Westschweiz, in der das Einkommen mit über 40 Prozent und das Vermögen mit bis zu 1 Prozent pro Jahr besteuert werden kann. Hinzu kommt, dass das gesamte Erwerbseinkommen in der Schweiz (ohne Obergrenze) den hohen Sozialversicherungsabgaben von rund 10 Prozent unterliegt.
Spezialsteuern: Vorteile der Pauschalbesteuerung
Wer als Ausländer zum ersten Mal in die Schweiz zieht und hier keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, kann eventuell von der sogenannten Pauschalsteuer (auch «Steuer nach dem Lebensaufwand» genannt) profitieren. Allerdings lohnt sich diese Besteuerungsvariante in der Regel erst ab einem Vermögen von etwa CHF 20 Millionen. Fünf Kantone haben diese Pauschalbesteuerung mittlerweile abgeschafft (Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Zürich, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden). Alle anderen Kantone bieten diese steuerliche Möglichkeit jedoch weiterhin an.
Fazit
Der Zuzug in die Schweiz bietet viele Chancen für Unternehmer. Aufgrund der Komplexität empfiehlt es sich, die Steuersituation frühzeitig und koordiniert mit einem Steuerexperten in Deutschland und in der Schweiz abzuklären.
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Publiziert am 26.09.2024 MESZ
ÜBER DIE AUTOREN
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Claude Frosio
Head Tax Consulting