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Teilpensionierung – Der clevere Weg in den Ruhestand?
Aktualisiert am 24.04.2025 MESZ
Publiziert am 08.04.2022 MESZ
Ein «Rückzug auf Raten» vom Arbeitsleben ist in der Schweiz beliebt und bietet interessante Vorteile, unter anderem bei der Optimierung der Steuer- und Vermögenssituation. Das gilt es bei der Teilpensionierung zu beachten.
Träumen auch Sie davon, mehr Zeit für sich persönlich, für die Enkelkinder oder Hobbys zu haben? Dann geht es Ihnen wie vielen Angestellten und Selbständigen in der Schweiz. Der Gedanke an eine Frühpensionierung ist naheliegend, stellt jedoch nicht immer die beste Option dar.
Eine Möglichkeit, Ihren Wunsch nach mehr Zeit zu verwirklichen, ist die Teilpensionierung. Diese sollte mit einer umfassenden Finanzplanung einhergehen, welche die Rahmenbedingungen der verschiedenen Vorsorgegefässe berücksichtigt. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick zu den Auswirkungen einer Teilpensionierung in der zweiten Säule, Ihrer beruflichen Vorsorge.
Die Alternative zur Frühpensionierung
Statt von heute auf morgen in Frührente zu gehen, können Sie sich auch schrittweise aus dem Erwerbsleben zurückziehen. Genau dies ist gemeint, wenn in der Schweiz von einer «Teilpensionierung» gesprochen wird. Der Rückzug erfolgt in einem oder mehreren Schritten. Ein Beispiel: Sie reduzieren Ihr Pensum im Alter von 61 Jahren auf 80 Prozent, im Alter vom 63 Jahren auf 60 Prozent und gehen mit 65 Jahren ordentlich in Pension. Wenn Sie mehrere Jahrzehnte aktiv im Berufsleben gestanden haben, ist ein abrupter Wechsel in den Ruhestand auch aus gesundheitlicher und emotionaler Sicht nicht zu unterschätzen.
Vorteile einer Teilpensionierung
- Festes Einkommen: Sie erhalten weiterhin regelmässige Einkünfte
- Aufbau der Vorsorge: Sie stärken Ihre Vorsorge weiterhin durch Einzahlungen in die Pensionskasse
- Mehr Vermögen: Der Verbrauch Ihres Vermögens setzt zu einem späteren Zeitpunkt ein
- Weniger Ausgaben: Durch Ihr Einkommen zahlen Sie weiterhin AHV-Beiträge und müssen dadurch in der Regel keine AHV-Nichterwerbstätigen-Beiträge leisten
- Steuererleichterungen: Sie können Ihr Pensionskassen-Guthaben gestaffelt beziehen, wobei die Steuern (Kapitalauszahlungssteuern) bei Teilbezügen häufig tiefer liegen als beim Gesamtbezug
Hört sich dies spannend an? Dann sollten Sie sich auch mit weiteren wichtigen Punkten beschäftigen, bevor Sie das Thema Teilpensionierung konkret angehen.
Ein Punkt, welcher oft unterschätzt wird: Nicht jeder Arbeitgeber ist bereit, Ihnen bei der Pensumsreduktion entgegenzukommen. Auch lässt sich diese nicht in jedem Job umsetzen. Klären Sie das Thema frühzeitig und passen Sie Ihre Pläne allenfalls an.
Mit Umsetzung der Reform AHV 21 im Jahr 2024 gibt es nun neue Mindestanforderungen beim Übergang in die Teilpensionierung, beispielsweise bei der Reduktion des Arbeitspensums.
Diese Mindestanforderungen können von den Pensionskassen flexibler ausgelegt werden, was Ihnen verschiedene Vorteil bieten kann:
- Maximal drei Teilpensionierungsschritte mit Kapitalbezug (mit Rentenbezug mehr Teilpensionierungsschritte möglich)
- Erster Teilbezug muss mind. 20 Prozent betragen (massgebliche Reduktion)
- Zeitspanne von mind. 12 Monaten zwischen einzelnen Teilpensionierungsschritten (dauerhafte Reduktion)
- Deckungsgleiche Reduktion von Beschäftigungsgrad und Lohn (analog Teilpensionierungsgrad)
Bitte beachten Sie, dass die Kriterien zur Teilpensionierung je nach Kanton variieren können. Zudem sollten steuerrechtliche Aspekte separat geprüft werden.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um Ihre Steuersituation mit unseren Experten zu analysieren.
Wenn möglich, sollte eine Pensumsreduktion in Kombination mit einer Weiterversicherung des bisherigen Lohnes in Betracht gezogen werden. Viele Pensionskassen bieten diese Möglichkeit an. Aus finanzplanerischer Sicht bietet dies interessante Möglichkeiten zur Steueroptimierung, insbesondere bei hohen steuerbaren Einkommen/Vermögen und in Kantonen mit flacher Progression bei Kapitalleistungssteuern.
Zwar müssen in diesem Fall zusätzliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge übernommen werden, doch diese lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Es werden also weiterhin ordentliche Beiträge in die Pensionskasse einbezahlt und das ursprüngliche Sparziel erreicht. Zudem verbleiben die Vermögenwerte länger im steuerfreien Vorsorgevermögen.
Fazit: Planen Sie frühzeitig
Eine Teilpensionierung bietet interessante Möglichkeiten, den Übergang in den dritten Lebensabschnitt schrittweise zu gestalten. Dabei sind verschiedene Punkte zu beachten, insbesondere aus steuerlicher und vorsorgerechtlicher Sicht. Eine langfristige Planung mit einer professionellen Begleitung kann helfen, die persönliche Pensionierungsstrategie optimal umzusetzen. Gerne unterstützen Sie unsere Vorsorgeexpertinnen und -experten.
Aktualisiert am 24.04.2025 MESZ
Publiziert am 08.04.2022 MESZ
ÜBER DIE AUTOREN
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Patrick Diem
Senior Financial Planner