
Vermögensverwaltung bei Krankheit, Unfall oder Urteilsunfähigkeit
Mit Vorsorgeauftrag und Vollmachten handlungsfähig bleiben
Publiziert am 30.10.2025 MEZ
Das eigene Vermögen in guten Händen zu wissen, ist für Viele von grosser Wichtigkeit. Doch was passiert, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen zu treffen oder Aufträge zu erteilen?
Bei einer längeren Abwesenheit, einem Unfall oder Urteilsunfähigkeit können Ihre Angehörigen nur dann Aufgaben für Sie übernehmen, wenn Sie entsprechende Vorkehrungen getroffen haben. So untersagt beispielsweise das Bankkundengeheimnis die Erteilung von Auskünften oder die Entgegennahme von Weisungen ohne Ihre Zustimmung.
Damit Ihr Wille auch in Vermögensfragen bis zu Ihrem Ableben respektiert wird, ist es deshalb sinnvoll, bereits für die Zeit davor einige Sicherheitsnetze zu spannen.

Für Entlastung bei der Vermögensverwaltung
- Überprüfung Verwaltung des Vermögens (eigenständig oder Delegation der Anlageentscheidungen)
- Überprüfung Vermögensstruktur und Komplexität
Was kann ich tun, wenn ich vorübergehend krank werde?
Wenn Sie persönlich für längere Zeit verhindert sind, etwa bei einem Auslandsaufenthalt oder im Krankheitsfall, kann es sinnvoll sein, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die für Sie handeln kann – sei es, um Bankgeschäfte für Sie zu erledigen oder um Informationen über Ihr Vermögen entgegenzunehmen. Die Bestimmung einer Vertrauensperson erfolgt durch die Erteilung einer (Bank-)Vollmacht.
Was passiert, wenn ich dauerhaft urteilsunfähig werde?
Im Falle einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit sind häufig Erwachsenenschutzmassnahmen erforderlich. Wenn Sie selbst nicht vorgesorgt haben, ernennt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen Beistand, der an Ihrer Stelle entscheidet. Dies kann vermieden werden, indem Sie rechtzeitig einen Vorsorgeauftrag errichten.
Wenn Sie Anlageentscheidungen nicht an Angehörige übertragen möchten, können Sie diese auch im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats an die Bank delegieren. Haben Sie sich bereits über unser Angebot informiert? Unsere Experten beraten Sie gerne bei der Auswahl der zu Ihnen passenden Anlagelösungen.
Eine zusätzliche Möglichkeit der Entlastung ist die Vereinfachung der Vermögensstruktur. Beispiele dafür sind der Verkauf von Liegenschaften zu Lebzeiten, die Konsolidierung von Vermögenswerten oder deren vorzeitige Weitergabe an Nachkommen. Gerade bei Liegenschaften im Ausland kann eine lebzeitige Übertragung die Formalitäten vereinfachen, weil auf diese Weise der Erbgang nicht im Ausland dokumentiert werden muss.
Im Idealfall bilden die Bestimmung einer oder mehrerer Vertrauenspersonen in Vollmachten und im Vorsorgeauftrag sowie die Nachlassregelung ein aufeinander abgestimmtes Konzept.
Diese Möglichkeiten bieten sich bei der Nachlassplanung
Mit Ihrer Nachlassplanung regeln Sie, wer nach Ihrem Tod wieviel bzw. was aus Ihrem Vermögen erhält, wobei das Gesetz mit den Pflichtteilen für den überlebenden Ehegatten und die Nachkommen gewisse Leitplanken setzt. Um Ihre Angehörigen vom administrativen Aufwand in einer schwierigen Zeit zu entlasten, empfiehlt sich die Bestimmung eines Willensvollstreckers.
Der Willensvollstrecker kümmert sich um die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses und sorgt dafür, dass der Nachlass bis zur Teilung ohne Unterbrechung und ohne Verzögerung verwaltet wird. Ohne einen Willensvollstrecker können Ihre Erben sämtliche Entscheidungen betreffend die Nachlassverwaltung nur einstimmig treffen und müssen gegenüber Dritten gemeinsam auftreten. Ein Willensvollstrecker kann die notwendigen Verwaltungshandlungen selbständig vornehmen und sicherstellen, dass Ihr Vermögen bis zur Verteilung auf die einzelnen Erben gemäss Ihren Wünschen und Weisungen verwaltet wird.
Fazit
Eine frühzeitige und umfassende Vorsorge schafft im Ernstfall Klarheit und dient dem Schutz des Vermögens. Mit geregelten Vollmachten, einem durchdachten Vorsorgeauftrag und gegebenenfalls einem Willensvollstrecker kann sichergestellt werden, dass die Vermögens- und Nachlassverwaltung reibungslos und entsprechend Ihren Wünschen erfolgt.
Haben Sie Fragen zu den Themen Vollmacht, Vorsorgeauftrag oder Nachlassregelung? Gerne unterstützen wir Sie individuell und persönlich. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren Experten.
Publiziert am 30.10.2025 MEZ
ÜBER DIE AUTOREN
Weitere Artikel anzeigenBettina Rösch
Head Wealth Services