Eine ältere Frau hat ihre Arme um einen jungen Mann und eine junge Frau, während sie an einem Strand entlanggehen.
Insights | Vermögen & Vorsorge | Wealth

Vermögensverwaltung bei Krankheit, Unfall oder Urteilsunfähigkeit

Mit Vorsorgeauftrag und Vollmachten handlungsfähig bleiben

Publiziert am 30.10.2025 MEZ

Das eigene Vermögen in guten Händen zu wissen, ist für Viele von grosser Wichtigkeit. Doch was passiert, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen zu treffen oder Aufträge zu erteilen?

Bei einer längeren Abwesenheit, einem Unfall oder Urteilsunfähigkeit können Ihre Angehörigen nur dann Aufgaben für Sie übernehmen, wenn Sie entsprechende Vorkehrungen getroffen haben. So untersagt beispielsweise das Bankkundengeheimnis die Erteilung von Auskünften oder die Entgegennahme von Weisungen ohne Ihre Zustimmung.

Damit Ihr Wille auch in Vermögensfragen bis zu Ihrem Ableben respektiert wird, ist es deshalb sinnvoll, bereits für die Zeit davor einige Sicherheitsnetze zu spannen.

Für eine vorübergehende Verhinderung: Vollmachten

Bestimmung einer oder mehrerer Vertrauenspersonen zwecks Unterstützung Vertretung bei Abwesenheit und im Krankheitsfall Für Finanzgeschäfte: Bankvollmachten (einzeln / kollektiv)

Für eine dauerhafte Verhinderung: Vorsorgeauftrag

Bestimmung einer oder mehrerer Vertrauenspersonen Ermächtigung der Person zur Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr

Für die Nachlassplanung: Nachlassregelung

Absicherung von (Ehe-) Partner / Angehörigen Verteilung des Vermögens nach Ihren Wünschen durch Testament, Ehe- und / oder Erbvertrag Ernennung Willensvollstrecker
Eine Grafik über Vollmachten und Nachlassplanung über Zeit hinweg erklärt

Für Entlastung bei der Vermögensverwaltung

  • Überprüfung Verwaltung des Vermögens (eigenständig oder Delegation der Anlageentscheidungen)
  • Überprüfung Vermögensstruktur und Komplexität

Was kann ich tun, wenn ich vorübergehend krank werde? 

Wenn Sie persönlich für längere Zeit verhindert sind, etwa bei einem Auslandsaufenthalt oder im Krankheitsfall, kann es sinnvoll sein, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die für Sie handeln kann – sei es, um Bankgeschäfte für Sie zu erledigen oder um Informationen über Ihr Vermögen entgegenzunehmen. Die Bestimmung einer Vertrauensperson erfolgt durch die Erteilung einer (Bank-)Vollmacht.

Was passiert, wenn ich dauerhaft urteilsunfähig werde? 

Im Falle einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit sind häufig Erwachsenenschutzmassnahmen erforderlich. Wenn Sie selbst nicht vorgesorgt haben, ernennt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen Beistand, der an Ihrer Stelle entscheidet. Dies kann vermieden werden, indem Sie rechtzeitig einen Vorsorgeauftrag errichten.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die im Falle Ihrer dauerhaften Urteilsunfähigkeit die notwendigen Entscheidungen über Ihre Personen- und Vermögenssorge treffen und Sie im Rechtsverkehr vertreten. Unter anderem können Sie im Vorsorgeauftrag für Finanzgeschäfte eine Vertrauensperson bestimmen. So ist sichergestellt, dass auf unerwartete Entwicklungen reagiert und wichtige Zahlungen ausgeführt werden können.

Wenn Sie Anlageentscheidungen nicht an Angehörige übertragen möchten, können Sie diese auch im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats an die Bank delegieren. Haben Sie sich bereits über unser Angebot informiert? Unsere Experten beraten Sie gerne bei der Auswahl der zu Ihnen passenden Anlagelösungen.

Eine zusätzliche Möglichkeit der Entlastung ist die Vereinfachung der Vermögensstruktur. Beispiele dafür sind der Verkauf von Liegenschaften zu Lebzeiten, die Konsolidierung von Vermögenswerten oder deren vorzeitige Weitergabe an Nachkommen. Gerade bei Liegenschaften im Ausland kann eine lebzeitige Übertragung die Formalitäten vereinfachen, weil auf diese Weise der Erbgang nicht im Ausland dokumentiert werden muss.

Im Idealfall bilden die Bestimmung einer oder mehrerer Vertrauenspersonen in Vollmachten und im Vorsorgeauftrag sowie die Nachlassregelung ein aufeinander abgestimmtes Konzept.

Diese Möglichkeiten bieten sich bei der Nachlassplanung

Mit Ihrer Nachlassplanung regeln Sie, wer nach Ihrem Tod wieviel bzw. was aus Ihrem Vermögen erhält, wobei das Gesetz mit den Pflichtteilen für den überlebenden Ehegatten und die Nachkommen gewisse Leitplanken setzt. Um Ihre Angehörigen vom administrativen Aufwand in einer schwierigen Zeit zu entlasten, empfiehlt sich die Bestimmung eines Willensvollstreckers.

Der Willensvollstrecker kümmert sich um die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses und sorgt dafür, dass der Nachlass bis zur Teilung ohne Unterbrechung und ohne Verzögerung verwaltet wird. Ohne einen Willensvollstrecker können Ihre Erben sämtliche Entscheidungen betreffend die Nachlassverwaltung nur einstimmig treffen und müssen gegenüber Dritten gemeinsam auftreten. Ein Willensvollstrecker kann die notwendigen Verwaltungshandlungen selbständig vornehmen und sicherstellen, dass Ihr Vermögen bis zur Verteilung auf die einzelnen Erben gemäss Ihren Wünschen und Weisungen verwaltet wird.

Fazit 

Eine frühzeitige und umfassende Vorsorge schafft im Ernstfall Klarheit und dient dem Schutz des Vermögens. Mit geregelten Vollmachten, einem durchdachten Vorsorgeauftrag und gegebenenfalls einem Willensvollstrecker kann sichergestellt werden, dass die Vermögens- und Nachlassverwaltung reibungslos und entsprechend Ihren Wünschen erfolgt.

Haben Sie Fragen zu den Themen Vollmacht, Vorsorgeauftrag oder Nachlassregelung? Gerne unterstützen wir Sie individuell und persönlich. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren Experten. 

Alles beginnt mit einem persönlichen Gespräch

Suchen Sie den Zugang zu unseren Experten?

Wir freuen uns, Ihre Fragen zu beantworten.

Publiziert am 30.10.2025 MEZ

ÜBER DIE AUTOREN

Teilen

Teilen