Schweizerisches Obligationenrecht - Art. 964
Art. 964 a – 964 c: Das Kapitel «Unternehmerische Verantwortung & Nachhaltigkeit» des Geschäftsberichts 2025 (oder «Nachhaltigkeitsbericht 2025») dient als Bericht im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts Art. 964 a – 964 c. Der Verwaltungsrat der Vontobel Holding AG hat den Nachhaltigkeitsbericht an seiner Sitzung vom 3. Februar 2026 verabschiedet, und der Bericht wird im April 2026 an der Generalversammlung den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt. Weitere Informationen können im Nachhaltigkeitsbericht 2025 im Kapitel «Schweizer Unternehmensberichtserstattung zu nichtfinanziellen Belangen» gefunden werden. Der Nachhaltigkeitsbericht 2025 enthält einen TCFD-Index, der dazu dient, unsere Einhaltung des Schweizerischen Obligationenrechts, Artikel 964 b (Bericht über nichtfinanzielle Angelegenheiten), Absatz 1 in Bezug auf Umweltangelegenheiten, nachzuweisen. Der Vontobel Klimatransitionsplan ist in den Nachhaltigkeitsbericht 2025 integriert, und wir beabsichtigen, im Rahmen unserer Berichterstattung weiterhin über die Fortschritte bei der Erreichung unserer definierten klimabezogenen Ziele zu berichten.
Art. 964 j – 964 l: In Bezug auf Art. 964 j – 964 l des Schweizerischen Obligationenrechts hat Vontobel für den Berichtszeitraum 2025 geprüft, ob wir die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht und Transparenz in Bezug auf Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit erfüllen. Es wurde festgestellt, dass Vontobel gemäss Art. 964 j von den entsprechenden Anforderungen ausgenommen ist.
