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Schweizerisches Obligationenrecht - Art. 964
Art. 964 a – 964 c: Das Kapitel «Unternehmerische Verantwortung & Nachhaltigkeit» des Geschäftsberichts 2024 (oder «Nachhaltigkeitsbericht 2024») dient als Bericht im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts Art. 964a – 964c. Der Verwaltungsrat der Vontobel Holding AG hat den Nachhaltigkeitsbericht an seiner Sitzung vom 4. Februar 2025 verabschiedet, und der Bericht wird im April 2025 an der Generalversammlung den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt. Weitere Informationen können im Nachhaltigkeitsbericht 2024 im Kapitel «Schweizer Unternehmensberichtserstattung zu nichtfinanziellen Belangen» gefunden werden. Darüber hinaus enthält der Nachhaltigkeitsbericht 2024 einen TCFD-Index, der dazu dient, unsere Einhaltung des Schweizerischen Obligationenrechts, Artikel 964b (Bericht über nichtfinanzielle Angelegenheiten), Absatz 1 in Bezug auf Umweltangelegenheiten, nachzuweisen.
Art. 964 j – 964 l: Vontobel hat im Hinblick auf die Art. 964 j – 964 l des Schweizerischen Obligationenrechts für die Berichtsperiode 2024 geprüft, ob wir die Anforderungen an Sorgfaltspflicht und Transparenz in Bezug auf Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit erfüllen. Es wurde festgestellt, dass Vontobel von den entsprechenden Anforderungen gemäss Art. 964 j befreit ist.