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Behörden stimmen der im November 2016 angekündigten neuen, langfristig angelegten und weiter professionalisierten Aktionärsstruktur der Familien Vontobel und de la Cour zu

Medienmitteilung

Publiziert am 08.09.2017 MESZ

Bereits am 22. November 2016 informierte Vontobel darüber, dass die Familien Vontobel und de la Cour im Zuge der Erbfolge von Dr. Hans Vontobel die Verwaltung ihrer Beteiligungen an der Vontobel Holding AG weiter professionalisieren und ihre Verbundenheit mit dem Unternehmen erneuern und verstärken. Entsprechende Vereinbarungen hierzu, die unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung standen, wurden am 21. November 2016 unterzeichnet. Nachdem die Bewilligungen aller zuständigen Behörden nunmehr vorliegen, wurde die Neustrukturierung des Aktionariats vollzogen.

 

Im Rahmen der Neustrukturierung wurde ein Folgepool gebildet, bestehend aus einem Kernpool und einem erweiterten Pool, der insgesamt 50.7 Prozent der Aktienstimmen vereinigt.
43.9 Prozent der Aktienstimmen sind im Kernpool eingebunden, mit erster Kündigungsmöglichkeit per Ende 2026. Der alte Aktionärbindungsvertrag wäre per Ende 2018 erstmals wieder kündbar gewesen. Der erweiterte Pool wurde mit einer unbestimmten Dauer abgeschlossen und räumt den übrigen Pool-Aktionären im Falle einer möglichen Verkaufsabsicht ein Vorkaufsrecht ein.

 

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Rechtlicher Hinweis Diese Medienmitteilung dient ausschliesslich Informationszwecken. Die darin enthaltenen Angaben und Ansichten stellen deshalb weder eine Aufforderung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zur Beanspruchung einer Dienstleistung, zum Erwerb oder Verkauf von Anlageinstrumenten oder zur Tätigung sonstiger Transaktionen dar. Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten. Es ist in diesem Zusammenhang auf das Risiko hinzuweisen, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen.

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