Steuer auf Grundstückgewinn: Regeln & Ausnahmen
Wer ein Haus mit Gewinn verkauft, schuldet dem Fiskus die sogenannte Grundstückgewinnsteuer. Diese lässt sich zwar aufschieben – doch ein Steueraufschub ist kein Steuergeschenk. Trotzdem lässt sich der Aufschub gewinnbringend nutzen, wenn man die Regeln und Ausnahmen clever umsetzt.
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