Michèle Schnyder
Leiterin Investor Relations
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Bei Vontobel gilt der Grundsatz "eine Aktie – eine Stimme". Aus diesem Grund wurde bereits 2001 eine Einheitsaktie geschaffen. Darüber hinaus verzichtet Vontobel auf die gesetzlichen Möglichkeiten eines "opting-up" oder "opting-out".
Die Mehrheit an Stimmen und Kapital liegt bei den Familien Vontobel, 50.9% davon sind durch den Aktionärbindungsvertrag gebunden:
Der Pool besteht aus einem Kernpool und einem erweiterten Pool, der insgesamt 50.9 Prozent der Aktienstimmen vereinigt. 44.5 Prozent der Aktienstimmen sind im Kernpool eingebunden, mit erster Kündigungsmöglichkeit per Ende 2026.
Der erweiterte Pool wurde mit einer unbestimmten Dauer abgeschlossen und räumt den übrigen Pool-Aktionären im Falle einer möglichen Verkaufsabsicht ein Vorkaufsrecht ein.