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Umziehen und Steuern sparen: kantonale Grundsätze und Ausnahmen
Publiziert am 01.04.2022 MESZ
Beim Umzug ist eine gute Planung wichtig – auch finanziell
Planen Sie demnächst einen Umzug? Dann können Sie eventuell bald Steuern sparen – oder mehr bezahlen. Denn schweizweit gibt es beträchtliche Unterschiede bei den Steuersätzen. Erfahren Sie, wie sich diese auswirken können.
Was besteuert wird und wie hoch die Steuern sind
Was besteuert wird, ist schweizweit einheitlich. Das Gesetz der Steuerharmonisierung schreibt dies allen Kantonen grundsätzlich verbindlich vor.
Wie hoch die Steuersätze sind, ist hingegen nicht einheitlich. Die sogenannte Tarifautonomie liegt bei Gemeinden und Kantonen. Deshalb sind die Unterschiede zwischen den Steuersätzen teilweise beträchtlich. Zwei Beispiele:
- Einkommenssteuer
Hier schwanken die Maximalsteuersätze zwischen 20 Prozent (Kanton Zug) und 45 Prozent (Kanton Genf). - Vermögenssteuer
Auch beim Vermögen gibt es bedeutende Unterschiede zwischen den Maximalgrenzsteuersätzen: In Nidwalden sind sie mit 0.1 Prozent am tiefsten, in Genf mit 1 Prozent am höchsten.
Welches Stichdatum gilt bei den Steuern, wenn Sie umziehen?
Ihre Einkommens- und Vermögenssteuer bezahlen Sie rückwirkend im Kanton, in dem Sie am Jahresende wohnen. Als Stichdatum gilt der 31. Dezember. Wenn Sie also am 1. Dezember von Genf nach Zug umziehen, bezahlen Sie Ihre Steuern für das ganze Jahr in Zug. Ein Umzug kann sich also steuerlich lohnen. Dies gilt übrigens das ganze Jahr.
Seit einigen Jahren gilt diese Regel auch innerhalb des Kantons Zürich, zum Beispiel bei einem Umzug von Winterthur nach Meilen.
Unternehmen bezahlen Steuern bei einem Umzug pro rata temporis (anteilsmässig auf das ganze Jahr) beim Wegzugs- und Zuzugskanton. Wenn ein Unternehmen also seinen Sitz am 1. Juli von Zürich nach Nidwalden verlegt, bezahlt es für 181 Tage seine Steuern in Zürich und für 184 Tage seine Steuern in Nidwalden.
Die zweite wichtige Ausnahmen betrifft den Bezug von Kapitalleistungen aus der Vorsorge, zum Beispiel aus der Pensionskasse, von Freizügigkeitsguthaben oder der Säule 3a. Diese Bezüge versteuern Sie dem Kanton, in dem Sie Ihren Wohnsitz hatten, als die Leistung fällig wurde.
Ein Beispiel: Sie wohnen in Zürich und lassen sich am 1. Juli Ihr Pensionskassenguthaben auszahlen. Drei Monate später ziehen Sie nach Appenzell. Während Sie Einkommens- und Vermögenssteuer für das ganze Jahr am neuen Wohnsitz bezahlen, darf der alte Wohnkanton Zürich die Kapitalleistung besteuern.
Steuerlich hätte es sich gelohnt, mit dem Kapitalbezug zu warten. Bei einer Leistung von 1 Million Schweizer Franken hätten Sie in Appenzell rund 100’000 Franken gespart.
Denken Sie an einen Umzug?
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihren Wohnort zu wechseln, lohnt es sich, finanzielle Überlegungen miteinzubeziehen. Dabei helfen wir Ihnen gerne. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu Ihrer Steuerplanung haben.
Aktuell: Steuerfragen zum Jahresende
Ab Oktober erreichen uns vermehrt Fragen zur Steuerplanung. Aus gutem Grund: Wer steuerliche Optimierungen vornehmen will, muss diese bis zum Jahresende über die Bühne bringen. Unsere Expertinnen und Experten geben Auskunft:
Ein unerwartet einfacher Weg, um in der Schweiz Steuern zu sparen, sind ironischerweise die Steuern selbst. Denn Steuerschulden, die per Ende Jahr ausstehend waren, lassen sich vom Vermögen abziehen.
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse gilt als attraktiv, weil er steuerliche Vorteile mit sich bringt. Aber es gibt auch Einschränkungen und Risiken, die man beachten sollte.
Werterhaltende Renovationen lassen sich von den Steuern abziehen. Wer den Unterhalt seiner Immobilie vorausschauend plant, kann Jahr für Jahr das Optimum an Abzügen realisieren.

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Steuerberatung im Kontext
Wer sich im Steuer-Dschungel nicht auskennt, tappt schnell in eine Steuerfalle. Denn im direkten Kontakt mit den Steuerbehörden holen nicht alle Steuerpflichtigen deren «Wissensvorsprung» auf. Unsere erfahrenen Steuerexpertinnen und Steuerexperten verhandeln sämtliche Schweizer Steuerfragen auf gleicher Augenhöhe mit den Behörden und holen, wo nötig, verbindliche Steuerrulings ein.
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Publiziert am 01.04.2022 MESZ
ÜBER DIE AUTOREN
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Claude Frosio
Head Tax Consulting