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Erbteilung mit Willensvollstrecker
Was dafür spricht und wie Sie vorgehen
Publiziert am 21.03.2024 MEZ
Erleichtern Sie Ihren Hinterbliebenen die Aufteilung des Erbes
Die eigene Erbschaft ist kein einfaches Thema. Indem Sie einen Willensvollstrecker einsetzen, können Sie Ihre Erbinnen und Erben in einer belastenden Zeit entlasten – administrativ und emotional.
Das eigene Erbe – oder genauer: die Aufteilung des Erbes – sprechen die meisten Menschen erst spät im Leben an. Doch der Gedanke daran ist nicht nur für Sie schwierig. Wenn es so weit ist, befinden sich auch die Hinterbliebenen in einer anspruchsvollen Situation. Erbteilungen können viel administrativen Aufwand mit sich bringen – und dies in einer Zeit, die auch emotional belastend ist. In solchen Situationen bietet ein Willensvollstrecker eine wertvolle Hilfe.
Wann ist ein Willensvollstrecker sinnvoll?
Bei einer Erbschaft gilt grundsätzlich, dass die ganze Erbengemeinschaft jeden Entscheid einstimmig fällen muss, nicht nach dem Mehrheitsprinzip. Je nachdem, wie viele Personen involviert sind und wie ihr Verhältnis untereinander ist, kann das die Erbteilung beeinträchtigen. Prozesse können verlangsamt oder ganz blockiert werden.
Hier hilft ein Willensvollstrecker. Seine Aufgabe ist es, den Nachlass zu verwalten und den letzten Willen umzusetzen. Bei Auseinandersetzungen unter den Erbinnen und Erben hilft er, Kompromisse zu schliessen und Lösungen zu finden.
Was macht ein Willensvollstrecker?
Zu den Aufgaben eines Willensvollstreckers gehört es, den Nachlass zu verwalten und den letzten Willen umzusetzen.
Drei typische Gründe in Wort und Bild

Bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen
Wird von Ihrem Nachlass eine grössere Anzahl von Personen begünstigt oder lassen sich die Vermögenswerte nicht so einfach verteilen?

Bei im Ausland lebenden Erben
In diesem Fall ist die Kommunikation untereinander oft erschwert und die Zustellung von offiziellen Dokumenten ins Ausland in der Regel umständlich. Ein Willensvollstrecker kann hier Abhilfe schaffen und ist die Ansprechperson für alle Erben. Zur Vereinfachung der Zustellung von Dokumenten kann der Willensvollstrecker als Korrespondenzadresse für die im Ausland lebenden Erben dienen.

Bei erwartbaren Schwierigkeiten
Insbesondere Immobilien führen immer wieder zu Streitigkeiten – zum einen, weil sich Immobilien nur bedingt «teilen» lassen, zum anderen weil finanzielle und emotionale Werte aufeinandertreffen.

Bei Fragen zum Thema helfen wir Ihnen gerne
Gerne beraten wir Sie persönlich. Kontaktmöglichkeiten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wer kann Ihren Willen vollstrecken?
Grundsätzlich jede handlungsfähige Person. Wichtig ist, dass der Willensvollstrecker im Testament eingesetzt wird. Die Person kann nicht von der Erbengemeinschaft ernannt werden. In Frage kommen zum Beispiel Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner oder ein anderer Erbe – aber auch eine unbeteiligte Drittperson oder juristische Personen wie Banken oder Treuhandgesellschaften. Meist ist es sinnvoller, eine neutrale Person mit dem nötigen Fachwissen zu beauftragen. So verhindern Sie Interessenskonflikte.
Fragen zu Ihrem Nachlass
Es gibt ein gutes Gefühl, sich rechtzeitig um wichtige Fragen zu kümmern. Denn mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie allfälligen Auseinandersetzungen unter Ihren Erben vorbeugen. Gerne beraten wir Sie umfassend und persönlich. Zögern Sie nicht, falls Sie uns unverbindlich Fragen stellen möchten.
Aktuell: Vorsorge in Zeiten der Unsicherheit
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Publiziert am 21.03.2024 MEZ
ÜBER DIE AUTOREN
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Müge Cinar
Head Wealth Services Support