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Sonderfall Vorsorgegelder: So können die Nachkommen erben

Publiziert am 11.03.2024 MEZ

«Wer erbt mein Vermögen, wenn ich keine Vorkehrungen treffe?»

Jetzt erfahren, welche Pflichtteile vorgegeben sind, wie sich Erbteile berechnen und der Nachlass planen lässt.

Ihr Vorsorge­gut­haben lässt sich nicht so einfach vererben. Denn es gelten andere Regeln als beim freien Vermögen, wo das Erbrecht greift. Erfahren Sie, welchen Spiel­raum Sie haben und was Sie beachten sollten. Unser Tipp: Um Ihr Gesamt­vermögen möglichst in Ihrem Sinne zu vererben, sollten Sie die Weichen frühzeitig stellen.

  

Wussten Sie, dass bei Vorsorgegeldern nicht das Erbrecht gilt?

Das Leben ändert sich schnell – auch bezüglich des Vermögens, das Sie eines Tages vererben. Wenn Sie sich scheiden lassen, im Konkubinat leben oder mit einem neuen Partner Kinder haben, kann es vor­kommen, dass nicht die Menschen, die Ihnen am nächsten sind, Ihr Geld erben.

 

Sonderfall Vorsorgegelder

Sie haben während Ihres Berufs­lebens ein bedeutendes Vorsorge­guthaben angespart? Dann stellen Sie sich vielleicht die Frage:

  • «Kann ich meine Vorsorge­gelder vererben?»
  • «Wie kann ich meine Vorsorge­gelder gerecht vererben?»


Die Frage ist höchst relevant, denn beim Freizügig­keits­guthaben (2. Säule) und bei der 3. Säule (3a) gelten eigene Regelungen. Hier kommt das Vorsorge­recht zur Anwendung. 

Ein Beispiel: Angenommen, Sie sind geschieden, haben zwei Kinder. Eines ist 23 Jahre alt und studiert, das andere ist 26 Jahre alt und arbeitet. Jetzt würde das jüngere Kind das ganze Freizügig­keits­guthaben erben, da es noch in der Aus­bildung ist.

2 Tipps, um Ihr Vermögen in Ihrem Sinne zu vererben

Interdisziplinäre Vorsorge- und Nachlassplanung

Auch die besten Tipps sind nur dann hilfreich, wenn sie zum Gesamt­kontext Ihrer Vorsorge- und Finanz­planung passen. Darum arbeiten unsere Expertinnen und Experten inter­disziplinär zusammen:

  • Prüfung der aktuellen Situation in den Vorsorge­gefässen: Wer ist be­günstigt, wer erhält wie viel?

  • Vorausschauende Vorsorge­planung: Welche Optionen bestehen, falls der «Status quo» un­zufrieden­stellend ist? Welche Vorsorge­guthaben lassen sich wie beziehen?

  • Gezielte Nachlassplanung: Wie können Sie Ihr Vermögen möglichst so weitergeben, dass es in Ihrem Sinne fair aufgeteilt ist? Welchen Spielraum gibt Ihnen der Gesetzgeber?

Alles beginnt mit einem persönlichen Gespräch

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Wir freuen uns, Ihre Fragen zu beantworten.

Publiziert am 11.03.2024 MEZ

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«Wer erbt mein Vermögen, wenn ich keine Vorkehrungen treffe?»

Jetzt erfahren, welche Pflichtteile vorgegeben sind, wie sich Erbteile berechnen und der Nachlass planen lässt.

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