Grosseltern, Eltern und Kinder gemeinsam am Pool – ein Beispiel dafür, dass bei Immobilien die Erbteilung gut geplant sein sollte
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Immobilien in der Nachlassplanung: Haus vererben, verschenken und Konflikten vorbeugen

Wie Sie Immobilien in der Schweiz vererben oder verschenken können und welche Möglichkeiten bestehen, das Risiko von Konflikten unter Ihren Erben zu reduzieren.

Publiziert am 11.09.2026 MESZ

Für viele Menschen steht ein Haus weniger für seine Mauern als für die besonderen Erinnerungen, die dort entstanden sind. Familien­feste, gemeinsame Sommer­abende oder der Ort, an den man immer zurück­kehren konnte. Gerade deshalb haben Immobilien im Nachlass häufig nicht nur einen finanziellen, sondern auch einen hohen emotionalen Wert.

Wenn Vermögen von einer Generation an die nächste übergeht, können jedoch unterschiedliche Erwartungen und Interessen auf­einander­treffen. Soll die Liegen­schaft in der Familie bleiben? Soll sie an ein Kind oder mehrere Kinder gehen? Oder soll sie ver­kauft werden? Wer sich früh­zeitig mit der Über­tragung von Immobilien aus­einander­setzt und klare Regelungen trifft, kann Transparenz innerhalb der Familie schaffen, Miss­ver­ständ­nissen vor­beugen und den Erben die spätere Nach­lass­ab­wicklung erleichtern.

Der folgende Überblick zeigt, welche Mög­lichkeiten Sie bei der Über­tragung von Immobilien haben und wie Sie Konflikte unter Ihren Erben ver­meiden können. 

Haus vererben oder zu Lebzeiten übertragen?

Wenn Sie eine Immobilie an die nächste Generation weiter­geben möchten, sollten Sie sich früh­zeitig damit aus­einander­setzen, ob Sie diese zu Leb­zeiten oder nach Ihrem Tod über­tragen möchten. Auch ein Verkauf kann sinn­voll sein. 

Übertragung im Todesfall 

Bleibt die Immobilie bis zum Tod in Ihrem Eigentum, fällt sie in den Nachlass und geht auf Ihre Erben über. Sind mehrere Personen erb­be­rechtigt, entsteht zunächst eine Erben­ge­mein­schaft. Diese muss ein­stimmig über die weitere Verwendung der Liegen­schaft entscheiden.

  • Der Vorteil: Sie behalten bis zuletzt die volle Kontrolle über Ihre Immobilie.
  • Der Nachteil: Ohne eine klare Regelung kann die spätere Erbteilung zu Streit­ig­keiten unter Ihren Ange­hörigen führen.

Erbvorbezug

Viele Erblasser entscheiden sich dafür, Immobilien bereits zu Leb­zeiten an ihre Kinder zu über­tragen. Allerdings kann dies Aus­wirk­ungen auf die spätere Erb­teilung haben.

Erhält eines der Kinder eine Immobilie, stellt sich die Frage, ob und in welchem Um­fang deren Wert seinem Erb­teil an­zu­rechnen ist. Diese sogenannte Ausgleichungspflicht sollte früh­zeitig und ein­deutig geregelt werden. So lassen sich Unklar­heiten über die Gleich­be­handlung der Geschwister und das spätere Konflikt­risiko reduzieren.

Praxisbeispiel

Viele Konflikte entstehen dadurch, dass nicht fest­gelegt wurde, welcher Wert für die Immobilie mass­gebend ist. Wurde sie zum Zeit­punkt der Über­tragung bei­spiels­weise mit CHF 1 Million bewertet und beim Erbgang mit CHF 1.8 Millionen, können unter­schied­liche Er­wartungen unter den Geschwistern entstehen. Umso wichtiger ist es, bereits bei der Über­tra­gung fest­zu­halten, wie die Immobilie bewertet und später im Nachlass be­rück­sichtigt wird. Ohne eine ander­wei­tige Regelung ist der Wert im Zeitpunkt des Erbgangs massgebend.

Entscheidend ist nicht immer, dass die Nach­lass­planung zwingend zu einer wert­mässig identischen Ver­teilung der Ver­mögens­werte führt, sondern dass die Regelungen nach­vollzieh­bar, transparent und rechtlich korrekt ausgestaltet sind.

Haus zu Lebzeiten verkaufen 

Je nach persönlicher Situation kann auch ein Verkauf der Immobilie sinn­voll sein. Dies gilt insbe­sondere dann, wenn Sie ohnehin einen Wohnungs­wechsel im Alter planen oder Ihre Nach­kommen kein Interesse an der Über­nahme einer Immobilie haben. Den Ver­kaufs­er­lös können Sie an­schliessend in Ihre Nach­lass­planung einbeziehen.

Unabhängig davon, welche Lösung in­frage kommt, sollte die nächste Generation früh­zeitig ein­be­zogen werden. Ein offenes Gespräch schafft Klarheit über die Vorstel­lungen und Bedürf­nisse aller Betei­lig­ten und bildet eine wichtige Grund­lage für die weitere Planung.

Wie kann der überlebende Partner in der Immobilie bleiben?

Bei Paaren stellt sich oft die Frage, wie der überle­bende Partner in der gemeins­amen Immobilie bleiben kann, ohne dass die Erbtei­lung zu finanziel­len oder familiären Span­nungen führt. 

Verheiratete Personen

Verheirateten Personen bietet das Ehe- und Erb­recht verschiedene Ge­staltungs­mög­lichkeiten. Durch die richtige Kombi­nation von Ehe­vertrag, Testa­ment und Erbver­trag kann der überle­bende Ehe­partner oftmals deutlich besser abge­sichert werden. So kann je nach Konstel­lation durch eine gezielte güter- und erb­recht­liche Planung bei­spiels­weise er­reicht werden, dass eine gemeinsam bewohnte Immobilie möglichst voll­ständig beim über­le­benden Ehe­partner ver­bleibt und dessen finanzielle Ab­sicherung gestärkt wird. 

Konkubinatspartner

Konkubinatspartner sind gesetzlich hinge­gen deutlich weniger geschützt als Ehepartner. Ohne ent­sprech­ende Vor­keh­rungen kann es im Todes­fall dazu kommen, dass die Kinder unmittel­bar Ansprüche am Nachlass geltend machen können. Dies kann die weitere Nutzung der Immobilie durch die hinter­blie­bene Partnerin oder den hin­terblie­benen Partner erschweren oder in­frage stellen. Eine früh­zeitige Planung ist deshalb besonders wichtig.  

Welche Anordnungen gehören ins Testament oder den Erbvertrag?

Um spätere Konflikte zu vermeiden, können im Testament oder Erbvertrag verschiedene An­ord­nungen ge­troffen werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Teilungsvorschriften: Der Erblasser kann festlegen, wie bestimmte Ver­mögens­werte unter den Erben aufzuteilen sind.
  • Zuweisung einer Immobilie: Eine Liegenschaft kann einem bestimmten Erben zu­ge­wiesen werden, wobei ihr Wert in der Regel auf dessen Erb­teil ange­rechnet wird.
  • Bewertungsvorschriften: Klare Vorgaben zur Bewertung der Immobilie können spätere Diskussionen vermeiden.
  • Verkaufsanordnung: Ist absehbar, dass eine gemeinsame Nutzung nicht sinn­voll ist, kann auch ein Ver­kauf der Immobilie vorge­sehen werden. Der Erlös wird anschlies­send unter den Erben verteilt.

Streitigkeiten bei Immobilien: So lassen sie sich verhindern

Die meisten Konflikte entstehen nicht wegen der Immobilie selbst, sondern wegen unter­schied­licher Erwar­tungen der Beteiligten. Frühzeitige Gespräche, transparente Regelungen und eine professionelle Nach­lass­planung helfen dabei, spätere Aus­einander­set­zungen zu vermeiden.

Mehr zum Thema: Streit beim Vererben vermeiden

Ferienimmobilien im Ausland

Mit einer Immobilie im Ausland schaffen Sie aus steuer- und erb­recht­licher Sicht einen An­knüpfungs­punkt am Stand­ort der Im­mobilie. Im Erb­fall gelten für diese Immobilie deshalb oftmals die Gesetze des soge­nannten Belegen­heits­staats. Eine Möglichkeit, die Nach­lass­planung zu verein­fachen, kann das Auf­setzen eines soge­nannten Sonder­testaments sein, das sich auf Ihr Vermö­gen im Ausland beschränkt.

Grundsätzlich sollte das Thema mit einem lokalen Rechts­berater geklärt werden. Wichtig ist, dass kein Wider­spruch zwischen der Nachlass­planung in der Schweiz und dem Sonder­testament im Ausland besteht.

Neutralen Willensvollstrecker einsetzen

Bei komplexen Verhältnissen oder bei Erben, die sich aufgrund verschiedener Interessen nicht einigen können, ist es hilf­reich, wenn die Nach­lass­ab­wicklung von einem neutralen Willensvollstrecker vorgenommen wird. Dieser hat den Willen des Erblas­sers zu vertreten und ist beauf­tragt, die Erb­schaft zu verwalten, die Schulden des Erb­lassers zu bezahlen sowie die Teilung nach den vom Erblasser getrof­fenen Anordnungen auszuführen.

Ein Willensvollstrecker muss durch den Erb­lasser lebzeitig im Rahmen einer letzt­wil­ligen (testamentarischen) Verfü­gung bestimmt werden. Sofern der Erblasser keinen Willens­voll­strecker benannt hat, können die Erben eine Erben­ver­tre­tung bestimmen. Diese ver­waltet den Nachlass und unter­stützt die Erben in der Nachlassabwicklung.

Fazit

Eine Immobilie ist oft weit mehr als nur ein Vermögenswert. Sie ist Familien­mittel­punkt, Erinnerung­sort und häufig einer der wichtigsten Be­stand­teile des Nach­lasses. Ob Verer­bung, Erb­vorbe­zug, Schenkung oder Verkauf: Wer die gewünsch­ten Regelungen recht­zeitig fest­legt, Be­wertungs­fragen klärt und die Familie einbe­zieht, kann späteren Konflikten vor­beugen. Besonders bei mehreren Kindern, Patchwork-Familien oder Immobilien im Ausland kann sich eine profes­sionelle Begleitung lohnen, um Vermögen strukturiert weiterzu­geben und den Familien­frieden best­mög­lich zu fördern.

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Publiziert am 11.09.2026 MESZ

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