Immobilien in der Nachlassplanung: Haus vererben, verschenken und Konflikten vorbeugen
Wie Sie Immobilien in der Schweiz vererben oder verschenken können und welche Möglichkeiten bestehen, das Risiko von Konflikten unter Ihren Erben zu reduzieren.
Publiziert am 11.09.2026 MESZ
Für viele Menschen steht ein Haus weniger für seine Mauern als für die besonderen Erinnerungen, die dort entstanden sind. Familienfeste, gemeinsame Sommerabende oder der Ort, an den man immer zurückkehren konnte. Gerade deshalb haben Immobilien im Nachlass häufig nicht nur einen finanziellen, sondern auch einen hohen emotionalen Wert.
Wenn Vermögen von einer Generation an die nächste übergeht, können jedoch unterschiedliche Erwartungen und Interessen aufeinandertreffen. Soll die Liegenschaft in der Familie bleiben? Soll sie an ein Kind oder mehrere Kinder gehen? Oder soll sie verkauft werden? Wer sich frühzeitig mit der Übertragung von Immobilien auseinandersetzt und klare Regelungen trifft, kann Transparenz innerhalb der Familie schaffen, Missverständnissen vorbeugen und den Erben die spätere Nachlassabwicklung erleichtern.
Der folgende Überblick zeigt, welche Möglichkeiten Sie bei der Übertragung von Immobilien haben und wie Sie Konflikte unter Ihren Erben vermeiden können.
Haus vererben oder zu Lebzeiten übertragen?
Wenn Sie eine Immobilie an die nächste Generation weitergeben möchten, sollten Sie sich frühzeitig damit auseinandersetzen, ob Sie diese zu Lebzeiten oder nach Ihrem Tod übertragen möchten. Auch ein Verkauf kann sinnvoll sein.
Übertragung im Todesfall
Bleibt die Immobilie bis zum Tod in Ihrem Eigentum, fällt sie in den Nachlass und geht auf Ihre Erben über. Sind mehrere Personen erbberechtigt, entsteht zunächst eine Erbengemeinschaft. Diese muss einstimmig über die weitere Verwendung der Liegenschaft entscheiden.
- Der Vorteil: Sie behalten bis zuletzt die volle Kontrolle über Ihre Immobilie.
- Der Nachteil: Ohne eine klare Regelung kann die spätere Erbteilung zu Streitigkeiten unter Ihren Angehörigen führen.
Erbvorbezug
Viele Erblasser entscheiden sich dafür, Immobilien bereits zu Lebzeiten an ihre Kinder zu übertragen. Allerdings kann dies Auswirkungen auf die spätere Erbteilung haben.
Erhält eines der Kinder eine Immobilie, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang deren Wert seinem Erbteil anzurechnen ist. Diese sogenannte Ausgleichungspflicht sollte frühzeitig und eindeutig geregelt werden. So lassen sich Unklarheiten über die Gleichbehandlung der Geschwister und das spätere Konfliktrisiko reduzieren.
Entscheidend ist nicht immer, dass die Nachlassplanung zwingend zu einer wertmässig identischen Verteilung der Vermögenswerte führt, sondern dass die Regelungen nachvollziehbar, transparent und rechtlich korrekt ausgestaltet sind.
Haus zu Lebzeiten verkaufen
Je nach persönlicher Situation kann auch ein Verkauf der Immobilie sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie ohnehin einen Wohnungswechsel im Alter planen oder Ihre Nachkommen kein Interesse an der Übernahme einer Immobilie haben. Den Verkaufserlös können Sie anschliessend in Ihre Nachlassplanung einbeziehen.
Unabhängig davon, welche Lösung infrage kommt, sollte die nächste Generation frühzeitig einbezogen werden. Ein offenes Gespräch schafft Klarheit über die Vorstellungen und Bedürfnisse aller Beteiligten und bildet eine wichtige Grundlage für die weitere Planung.
Wie kann der überlebende Partner in der Immobilie bleiben?
Bei Paaren stellt sich oft die Frage, wie der überlebende Partner in der gemeinsamen Immobilie bleiben kann, ohne dass die Erbteilung zu finanziellen oder familiären Spannungen führt.
Welche Anordnungen gehören ins Testament oder den Erbvertrag?
Um spätere Konflikte zu vermeiden, können im Testament oder Erbvertrag verschiedene Anordnungen getroffen werden. Dazu gehören insbesondere:
- Teilungsvorschriften: Der Erblasser kann festlegen, wie bestimmte Vermögenswerte unter den Erben aufzuteilen sind.
- Zuweisung einer Immobilie: Eine Liegenschaft kann einem bestimmten Erben zugewiesen werden, wobei ihr Wert in der Regel auf dessen Erbteil angerechnet wird.
- Bewertungsvorschriften: Klare Vorgaben zur Bewertung der Immobilie können spätere Diskussionen vermeiden.
- Verkaufsanordnung: Ist absehbar, dass eine gemeinsame Nutzung nicht sinnvoll ist, kann auch ein Verkauf der Immobilie vorgesehen werden. Der Erlös wird anschliessend unter den Erben verteilt.
Ferienimmobilien im Ausland
Mit einer Immobilie im Ausland schaffen Sie aus steuer- und erbrechtlicher Sicht einen Anknüpfungspunkt am Standort der Immobilie. Im Erbfall gelten für diese Immobilie deshalb oftmals die Gesetze des sogenannten Belegenheitsstaats. Eine Möglichkeit, die Nachlassplanung zu vereinfachen, kann das Aufsetzen eines sogenannten Sondertestaments sein, das sich auf Ihr Vermögen im Ausland beschränkt.
Grundsätzlich sollte das Thema mit einem lokalen Rechtsberater geklärt werden. Wichtig ist, dass kein Widerspruch zwischen der Nachlassplanung in der Schweiz und dem Sondertestament im Ausland besteht.
Neutralen Willensvollstrecker einsetzen
Bei komplexen Verhältnissen oder bei Erben, die sich aufgrund verschiedener Interessen nicht einigen können, ist es hilfreich, wenn die Nachlassabwicklung von einem neutralen Willensvollstrecker vorgenommen wird. Dieser hat den Willen des Erblassers zu vertreten und ist beauftragt, die Erbschaft zu verwalten, die Schulden des Erblassers zu bezahlen sowie die Teilung nach den vom Erblasser getroffenen Anordnungen auszuführen.
Ein Willensvollstrecker muss durch den Erblasser lebzeitig im Rahmen einer letztwilligen (testamentarischen) Verfügung bestimmt werden. Sofern der Erblasser keinen Willensvollstrecker benannt hat, können die Erben eine Erbenvertretung bestimmen. Diese verwaltet den Nachlass und unterstützt die Erben in der Nachlassabwicklung.
Fazit
Eine Immobilie ist oft weit mehr als nur ein Vermögenswert. Sie ist Familienmittelpunkt, Erinnerungsort und häufig einer der wichtigsten Bestandteile des Nachlasses. Ob Vererbung, Erbvorbezug, Schenkung oder Verkauf: Wer die gewünschten Regelungen rechtzeitig festlegt, Bewertungsfragen klärt und die Familie einbezieht, kann späteren Konflikten vorbeugen. Besonders bei mehreren Kindern, Patchwork-Familien oder Immobilien im Ausland kann sich eine professionelle Begleitung lohnen, um Vermögen strukturiert weiterzugeben und den Familienfrieden bestmöglich zu fördern.
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Ob eine Vererbung oder eine Übertragung zu Lebzeiten sinnvoller ist, hängt von der familiären und finanziellen Situation ab. Wichtig ist, die Auswirkungen auf die übrigen Erben frühzeitig zu klären.
Erben mehrere Kinder gemeinsam eine Immobilie, entsteht zunächst eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung müssen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden.
Bei einem Erbvorbezug sollten insbesondere die Bewertung der Immobilie, eine allfällige Ausgleichungspflicht und die Gleichbehandlung der übrigen Nachkommen geregelt werden.
Ja. Eine Immobilie kann im Rahmen eines Erbvorbezugs oder bei der Erbteilung einem einzelnen Kind zugewiesen werden. In der Regel wird der Wert der Liegenschaft dabei auf dessen Erbteil angerechnet und die übrigen Erben werden entsprechend berücksichtigt. Wenn der Nachlass nicht ausreicht, um die Erbteile der anderen Erben zu bedienen, muss das betreffende Kind eine Ausgleichszahlung leisten.
Oft kann mit einer Kombination von ehegüter- und erbrechtlichen Regelungen erreicht werden, dass der Ehepartner im Haus bleiben kann. Neben einer Eigentumsübertragung kann hierfür eine Nutzniessung oder ein Wohnrecht in Betracht gezogen werden. Eine individuelle Planung ist hier besonders wichtig.
Ferienimmobilien im Ausland unterliegen häufig zusätzlich den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes. Deshalb sollten erbrechtliche und steuerliche Fragen frühzeitig geprüft und gegebenenfalls mit lokalen Beratern abgestimmt werden.
Ein Willensvollstrecker kann sinnvoll sein, wenn komplexe Familienverhältnisse bestehen oder Konflikte zwischen den Erben nicht ausgeschlossen werden können.
Frühzeitige Gespräche, transparente Regelungen und eine sorgfältige Nachlassplanung schaffen gute Voraussetzungen für eine konfliktfreie Erbteilung.
Publiziert am 11.09.2026 MESZ
ÜBER DIE AUTOREN
Weitere Artikel anzeigenFlorian Wegmann
Senior Estate Planner
