Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Am 1. Januar 2020 ist das schweizerische Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) in Kraft getreten. Das FIDLEG enthält Bestimmungen über die Erbringung von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten in der Schweiz. Im Zentrum stehen dabei Verhaltensregeln, welche Finanzdienstleister gegenüber ihren Kundinnen und Kunden, abhängig von deren Kundenklassifizierung, bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einhalten müssen. Die meisten Bestimmungen greifen nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2022 und werden von Vontobel umgesetzt.
Die folgenden Links führen Sie zu den wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit der FIDLEG-Implementierung bei Vontobel.