Dedizierte PSD2-Schnittstelle

Unsere XS2A-Schnittstelle ist eine REST API, die mit Version 1.3.6 der Implementierungsrichtlinien der Berlin Group konform ist.

Wenn ein Drittanbieter Zugang zu der PSD2-Schnittstelle erhalten möchten, muss er von einer nationalen Aufsichtsbehörde lizenziert sein. In Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn. Außerdem benötigen er für Nutzung der PSD2-Schnittstelle (API) ein QWAC-Zertifikat von einer qualifizierten Zertifizierungsstelle. Solche Zertifikate können bei qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (QTSPs - siehe Vertrauensliste der Europäischen Kommission auf Grundlage der eIDAS-Verordnung) beantragt werden.

 

Notfallmechanismus (Contingency Mechanism)

Für den Fall der nicht Verfügbarkeit der dedizierten PSD2-Schnittstelle wurde gemäß der gesetzlichen Verpflichtungen nach PSD2 ein Notfallmechanismus implementiert. Dabei gilt Folgendes:

  • Der Zugriff erfolgt erst nach Identifizierung des Drittanbieters über den Besitz eines gültigen QWAC-Zertifikats.

In diesem Fall ist der Notfallmechanismus über folgende URL erreichbar:

https://psd2-contingency-vontobel.secure-banking.de

Kontoinformationsdienst  

Produktion API

PSD2-API (psd2-api-vontobel.secure-banking.de)

Testing Facility

PSD2-Portal

Statistiken (KPI) zu PSD2

Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/389  (PSD2) sind wir verpflichtet Statistiken mit Key Performance Indicator (KPI) und die Verfügbarkeiten unserer dedizierten PSD2-Schnittstelle als auch unseres Online Bankings zur Verfügung zu stellen. Die von uns zur Verfügung gestellten Daten sind und werden Quartalsweise veröffentlicht.​​​

KPI 2025 Q1

 

Elektronisches Merkblatt nach Art. 106 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/389 (PSD2) - Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen

Die Europäische Kommission hat eine Broschüre zu Ihren Rechten bei europaweiten Zahlungen bereitgestellt. Sie finden diese Broschüre hier im PDF-Format.

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